Immissionen

wie Verkehrslärm, Luftschadstoffe wie z.B. Feinstaub können das städtische Leben stark beeinträchtigen. Zu den Aufgaben der öffentlichen Hand gehört es, die Immissionen zu messen oder zu erfassen und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen einzuleiten bzw. die Immissionen auf ein für Mensch und Umwelt langfristig erträgliches Maß zu beschränken. Die Zuständigkeiten im Immissionsschutz liegen dabei je nach Sachverhalt bei unterschiedlichen Behörden.

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