Umgebungslärm
Allgemeines zum Umgebungslärm
Mit der Verabschiedung der Umgebungslärmrichtlinie der EU am 25.06.2002 wurde ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung des sog. Umgebungslärms in Europa festgelegt. Ziel der Richtlinie ist es, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Lärm zu verhindern bzw. zu vermindern und diesen vorzubeugen.
Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht erfolgte durch die Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und durch die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV). Demnach sind in Deutschland die Kommunen für die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie zuständig.
Dabei wird im Sinne der EU-Richtlinie unter „Umgebungslärm“ der Lärm, der durch Straßen-, Eisenbahn- und Flugverkehr hervorgerufen wird, verstanden. Lärmarten wie z.B. Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz etc. fallen nicht unter diese Richtlinie.
Die Lärmbelastung wird in den sog. Lärmkarten dargestellt. Diese berechnet das Land NRW alle 5 Jahre für die außerhalb von Ballungsräumen liegenden Städte und Gemeinden – also auch für die Stadt Lüdenscheid. Nachdem bereits die ersten Lärmkarten 2008 für die Hauptverkehrstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Millionen Kraftfahrzeuge pro Jahr berechnet worden sind, hat das Land NRW 2012, 2017 und zuletzt 2023 die Lärmkarten der nunmehr 4. Stufe für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeuge pro Jahr veröffentlicht. Die aktuellen Lärmkarten können unter Angabe der Kommune im Internet unter https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ eingesehen werden.
Damit die Lärmkarten europaweit verglichen werden können, werden als einheitliche Kenngrößen für die Geräuschimmissionen die berechneten Größen Lden und Lnight verwendet.
Lden definiert sich als über alle 24-stündigen Tage des Jahres mit Gewichtsfaktoren von 5 dB (A) für die vierstündige Abendzeit (18 – 22 Uhr) und 10 dB (A) für die achtstündige Nachtzeit (22 – 6 Uhr) gemittelter Schalldruckpegel. Mit diesen Gewichtsfaktoren wird der erhöhten Lästigkeit des Lärms in diesen Zeiten Rechnung getragen. Lnight ist ein gemittelter Schalldruckpegel über alle achtstündigen Nachtzeiten (22 bis 6 Uhr) des Jahres und macht damit die Beurteilung der Nachtruhe möglich.