Standesamt
Fachdienst Standesamt (34)
Standort
Rathaus
Rathausplatz 2
58507
Lüdenscheid
Anfahrt

Sie finden verschiedene Parkmöglichkeiten in der Nähe.
Die nächsten Haltestellen sind “Lüdenscheid Bahnhof” und “Sauerfeld ZOB”.
Öffnungszeiten
Tag | |
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Montag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr |
Besuche im Standesamt sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Terminanfragen sind entweder direkt per Telefon mit den Standesbeamtinnen zu vereinbaren oder über den Link "Terminvereinbarung" zu stellen, dann erfolgt von Seiten des Standesamtes ein Rückruf an Sie.
Die Eheschließung ist aus dem Tätigkeitsfeld der Standesbeamten jene Funktion, die das Bild dieses Amtes sicherlich am stärksten prägt.
Wie Sie den weiter unten aufgeführten Dienstleistungen entnehmen können, gehören aber noch viele weitere Aufgaben zum Zuständigkeitsbereich, u.a. die Beurkundung von Geburten, Sterbefällen und die Entgegennahme von Namenserklärungen.
Das Standesamt stellt außerdem für Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, bei Bedarf ein Ehefähigkeitszeugnis aus.
Für Deutsche, die im Ausland geheiratet haben, kann auf Antrag die Eheschließung im deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.
Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben, so kann dies ebenfalls auf Antrag im deutschen Geburten- bzw. Sterberegister nachbeurkundet werden.
Die beim Standesamt geführten Personenstandsregister werden fortgeführt, wenn sich Änderungen ergeben.
Das Standesamt kann aus den hier geführten Personenstandsregistern Urkunden ausstellen.
Weitere Informationen und Eindrücke vom Fachdienst Standesamt
- Anmeldung zur Eheschließung
- Berichtigung von Geburts-, Heirats- und Sterbeeinträgen
- Beurkundung einer Geburt
- Beurkundung eines Sterbefalles
- Ehefähigkeitszeugnis
- Nachbeurkundungen in deutschen Personenstandsregistern
- Namenserklärungen
- Scheidungsanerkennung
- Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)
- Urkundenausstellung