Kommunalpolitik in Lüdenscheid
Zusammensetzung des Rates der Stadt Lüdenscheid
Am 13.09.2020 haben in Nordrhein Westfalen Kommunalwahlen stattgefunden. Die Bürgerinnen und Bürger haben in Lüdenscheid ihre Stimmen wie folgt verteilt:
Prozentanteil | |
---|---|
CDU | 36,32 % |
SPD | 34,97 % |
Bündnis 90 / Die Grünen | 11,04 % |
FDP | 7,47 % |
Die Linke | 3,69 % |
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) | 2,76 % |
NPD | 2,03 % |
Alternative für Lüdenscheid (AFL) | 2,01 % |
Die sich daraus ergebende Sitzverteilung können Sie der nachfolgenden Grafik entnehmen:

Wissenswertes zum Rat der Stadt Lüdenscheid
In der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass die Verwaltung der Gemeinde durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt wird.
46 Frauen und Männer vertreten gemeinsam mit dem Bürgermeister, dem die Vertretung und Repräsentation des Rates obliegt, den Willen der Bürgerschaft. Sie wurden für fünf Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und stehen für die Entwicklung Lüdenscheids. Da sich Kommunalpolitik auf alle Lebensbereiche erstreckt, spiegelt sich in ihrer Arbeit das vielseitige Leben in einer Stadt wider.
Der Rat ist das wichtigste Organ einer Gemeinde. Seine Aufgaben sind in der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt. Als oberstes Beschlussorgan besitzt der Rat - soweit gesetzliche Bestimmungen diese nicht einschränken - Allzuständigkeit. Das heißt, dass er über alle wichtigen Angelegenheiten der Stadt Lüdenscheid beschließt, somit auch über den Haushalt und damit über die finanziellen Rahmenbedingungen, in denen sich das Leben in der Stadt abspielt. Er entscheidet über die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll, wählt die Beigeordneten, erlässt Satzungen und andere ortsrechtliche Bestimmungen. Er entscheidet über die Errichtung von Eigenbetrieben und wählt auch die Vertreter der Stadt Lüdenscheid in die Organe der Gesellschaften, an denen die Stadt Lüdenscheid beteiligt ist.
Die Ratsmitglieder sind keine Berufspolitiker. Sie nehmen diese Funktion neben ihrem Beruf ehrenamtlich wahr. Im Gegensatz zu den Abgeordneten im Bundestag oder Landtag erhalten sie keine Diäten, sondern lediglich eine Aufwandsentschädigung und bei Bedarf Ersatz für Auslagen und Verdienstausfall.
Der Stadtrat wird oft – im Vergleich zur Bundes- und Landespolitik - als "Stadtparlament" bezeichnet. Das erweckt den Eindruck, der Rat sei "Gesetzgeber" und stehe der "Stadtregierung" gegenüber. Das trifft jedoch nicht zu. Die auf Bundes- und Landesebene vorhandene Teilung der Gewalten entfällt auf kommunaler Ebene. Der Rat ist rechtsetzend und ausführend tätig, wobei es Aufgabe des Bürgermeisters ist, die Beschlüsse des Rates vorzubereiten, unter seiner Kontrolle durchzuführen und ihn über alle wichtigen Angelegenheiten zu informieren. Im Interesse einer wirksamen Kommunalverwaltung sind daher beide auf eine gedeihliche Zusammenarbeit angewiesen.
Da der Rat seine gesamten Aufgaben nicht alleine erledigen kann, bildet er zu seiner Unterstützung Ausschüsse und Beiräte, wählt deren Mitglieder sowie Vertreter. In diese Gremien können auch aufgrund ihrer persönlichen Eignung sachkundige Bürger gewählt werden.