Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Lüdenscheid, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, werden durch Veröffentlichung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises vollzogen.
Benachrichtigungen nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz NRW) werden durch Veröffentlichung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises vollzogen.
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