Gemeindlicher Datenschutzbeauftragte der Stadt Lüdenscheid
Gehört zu: Fachdienst Rat und Bürgermeister (10)
E-Mail: datenschutz@luedenscheid.de
Datenschutz bei der Stadt Lüdenscheid
Die Stadtverwaltung verarbeitet in vielfältiger Weise personenbezogene Daten, z.B. im Bürgeramt, Sozialamt oder Jugendamt. Durch die in allen Bereichen zunehmenden Einsatz automatisierter Datenverarbeitungsverfahren hat die Frage nach den damit verbundenen Risiken die Privatsphäre für die Bürgerinnen und Bürger eine besondere Bedeutung erlangt.
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Verbindung mit dem Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) verpflichtet die Stadt Lüdenscheid als öffentliche Stelle, das informationelle Selbstbestimmungsrecht, d.h. das Recht auf Selbstbestimmung über die Preisgabe und Verwendung der eigenen Daten, zu beachten. Personenbezogene Daten dürfen daher nur zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe verarbeitet werden.
„Verarbeitung“ bezeichnet gem. Art. 4 Ziff. 2 DSGVO jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung, die Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich, die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung personenbezogener Daten.
Die/der behördliche Datenschutzbeauftrage hat darauf zu achten, dass die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes NRW und anderer spezialgesetzlicher Regelungen zum Datenschutz innerhalb der Stadtverwaltung Lüdenscheid eingehalten werden. Sie/Er ist Ansprechpartner/in in allen Fragen des Datenschutzes für die Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Stadtverwaltung Lüdenscheid sowie für alle Beschäftigten der Stadt Lüdenscheid in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten.
Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Lüdenscheid ist nicht zuständig für Datenschutzfragen, die die Tätigkeiten anderer Behörden oder privater Unternehmer betreffen. Dies gilt auch für Lüdenscheider Unternehmen. In diesen Fällen sollten sich betroffene Personen an die Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörden oder an die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW und ggfls. an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz wenden.
Darüber hinaus ist die/der Datenschutzbeauftragte auch für Fragen zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) zuständig, soweit diese die Stadtverwaltung Lüdenscheid betreffen.
Rathaus II
Rathausplatz 2b
58507
Lüdenscheid