Gleichstellungsstelle der Stadt Lüdenscheid

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." (Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz)

Gleichberechtigung bedeutet, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und dementsprechend auch die gleichen Rechte haben. Um dieses Grundrecht auch in der Realität umzusetzen, gibt es die Gleichstellungsarbeit.

Gleichstellung bündelt sozusagen alle Maßnahmen, die dazu beitragen, bestehenden Ungerechtigkeiten entgegenzuwirken und allen Menschen unabhängig vom Geschlecht die gleichen Chancen zu eröffnen

Wir wollen ...

... bestehende Benachteiligungen abbauen und neue verhindern.

... dass Gleichstellung nicht länger als "Frauenthema" betrachtet wird. 

... mit allen für alle gemeinsam auf ein gleichberechtigtes Miteinander hinwirken.

... Wege fernab von tradierten Rollenbildern aufzeigen.

... Fähigkeiten, Emotionen, Berufe, Farben etc. von Geschlechterzuschreibungen lösen.

... Impulse setzen, um eine kritische Reflexion zu ermöglichen.

... mit einer sensibilisierten Stadtverwaltung für ein gleichberechtigtes Lüdenscheid stehen.

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