Handlungskonzept Wohnen Lüdenscheid

Inhalt
Das Handlungskonzept Wohnen wurde 2017 vom Rat der Stadt Lüdenscheid beschlossen und bildet die konzeptionelle Grundlage für die langfristige Ausrichtung der kommunalen Wohnungsmarktpolitik. Es wurde in einem gemeinsamen Prozess von Wohnungswirtschaft, Wohnungsmarktakteuren, Interessenverbänden, Politik, Planungsbüro und Verwaltung erarbeitet.

Für die zukünftige Entwicklung des Wohnungsmarktes setzt sich die Stadt Lüdenscheid wohnungspolitische Ziele und Maßnahmen in den folgenden Handlungsfeldern und Themen:

 

  • Handlungsfeld Neubau und Strategisches Flächenmanagement

    - „Zukünftiges Mengengerüst“
    - „Nachverdichtungspotenziale“
    - „Wohnbaulandpotenziale“

  • Handlungsfeld Zielgruppenorientierte Wohnungsmarktentwicklung

    - „Familien“
    - „Ältere Menschen“
    - „Jüngere Menschen“
    - „Einkommensschwächere Personengruppen“

  • Handlungsfeld Weiterentwicklung des Bestands

    - „Weiterentwicklung von Quartieren“
    - „Selektive Modernisierungen im Bestand“
    - „Ältere Einfamilienhausgebiete“

Durch die Bearbeitung dieser Themenbereiche sollen die Chancen auf zusätzliche Einwohnerpotenziale erhöht und die Risiken der Haushaltsabwanderung minimiert werden. Hierzu ist eine qualitative und quantitative Neubautätigkeit unabdingbar: Bis 2025 sollte das Neubauniveau aus gutachterlicher Sicht bei 100 bis 130 Wohneinheiten pro Jahr liegen - davon ca. 50% in Ein-/Zweifamilienhäusern. Bis 2025 entspricht dies einem Neubau von 1.000 bis 1.300 WE. Die unsichere Entwicklung erfordert jedoch eine kontinuierliche Beobachtung des Marktgeschehens. Ein großer Teil des Neubaubedarfs ist qualitativ, ein kleinerer Teil quantitativ bedingt.

Was sind die wichtigsten Maßnahmen?
Um diese Zielzahlen kurz- und mittelfristig erreichen zu können, wurde im Rahmen des HKW eine Zusammenarbeit mit dem Bau.Land.Partner (vormals Flächenpool NRW) als Möglichkeit beschrieben, die Optionen der Wohnflächenbereitstellung im Zusammenhang mit dem städtischen Flächenmanagement näher zu untersuchen. Der Flächenpool NRW ist ein Angebot des Landes Nordrhein-Westfalen an die Städte und Gemeinden sowie mitwirkungsbereite Eigentümer zur Aktivierung von Standorten, die ihre frühere Nutzung verloren haben oder hinter ihren Möglichkeiten zurückbleiben. Im Jahr 2020 wurde ein Abschlussbericht mit dem Thema „Entwicklungsstrategie Lüdenscheid-Untersuchung und Bewertung der Wohnbaulandpotenziale“ abgeschlossen. Insgesamt konnten im Verfahren von ursprünglich 16 benannten Standorten für eine Weiterbefassung bzw. Aktivierung qualifiziert werden.


Ergänzend müssen jedoch auch die Aktivierung und Mobilisierung der im Stadtgebiet vorhandenen Baulandpotentiale schaffen. Mit der Veröffentlichung des Baulandkatasters gem. § 200 Absatz 3 Baugesetzbuch hat die Stadt Lüdenscheid am 08.04.2019 ein Instrument zur Aktivierung und Mobilisierung der im Stadtgebiet vorhandenen Baulandpotentiale beschlossen. Damit soll der Nachfragesituation begegnet und das Ziel einer intensiveren Innenentwicklung aus HKW verfolgt werden. Das Kataster stellt potentielle Bauflächen dar und soll Bürgerinnen und Bürgern, Architektinnen und Architekten sowie Maklerinnen und Maklern qualifizierte Informationen u.a. zum Planungsrecht und zur baulichen Nutzung liefern.

Stimmen die Aussagen und Ziele noch?
Datenstand des Handlungskonzeptes Wohnen ist der Zeitraum 2011-2016. Zur Überprüfung, ob die im Handlungskonzept festgelegten quantitativen und qualitativen Ziele noch der tatsächlichen Nachfrage entsprechen, ist die Stadt Lüdenscheid - zusammen mit rund 30 weiteren Kommunen in NRW - Mitglied im Forum Kommunale Wohnungsmarktbeobachtung (KomWoB) der NRW. Bank. Die Wohnungsmarktbeobachtung NRW bietet für alle 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen jährlich Wohnungsmarktprofile an. Die Profile enthalten ausgewählte Indikatoren aus den Themenfeldern Wohnungsbestand, Bautätigkeit, Bevölkerung, Arbeitsmarkt und Soziales sowie Preise.

Darüber hinaus hat die Stadtverwaltung am 11.09.2024 im Planungsausschuss eine Präsentation zur Datenaktualisierung des Handlungskonzeptes Wohnen für den Datenstand 2017-2024 vorgestellt, um eine aktuelle Entwicklung des Wohnungsmarktes in Lüdenscheid aufzuzeigen. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich der Wohnungsmarkt in Lüdenscheid seit 2015 deutlich verändert hat. Der Bevölkerungsrückgang in Lüdenscheid ist stärker als erwartet. Im Jahr 2025 werden voraussichtlich rund 630 Einwohner weniger leben als in der zurückhaltenden Prognose von damals. Der Wohnungsbestand in Lüdenscheid ist überdurchschnittlich überaltert. In Zukunft wird es immer weniger Angebot und immer mehr Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum geben. Dies erfordert eine gezielte Planung und Förderung, um der hohen Nachfrage nach preiswertem Wohnraum gerecht zu werden.


Die Förderprogramme, die von Privaten für Wohngebäude beantragt werden können, könnte Sie auch interessieren:


- Förderprogramm „Jung kauft Alt“ für den Kauf von Bestandsimmobilien
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat für den 3. September 2024 den Start des neuen Förderprogramms bekanntgegeben. Es soll Familien mit minderjährigen Kindern und kleineren bis mittleren Einkommen beim Wohneigentumserwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden unterstützen. Voraussetzung zur Inanspruchnahme der Förderung ist unter anderem der Erwerb einer Bestandsimmobilie mit einem Gebäudeenergieausweis der Klassen F, G oder H.

Weitere Informationen hier.

- Heizungsförderung für Privatpersonen in selbstgenutzten Wohnhäusern
Die KFW fördert private Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern, die eine effiziente Heizungsanlage einbauen oder an ein Nah- oder Fernwärmenetz anschließen wollen.

Weitere Informationen hier.

- Bundesförderung für effiziente Gebäude als Kredit mit Tilgungszuschuss
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.

Weitere Informationen hier.

- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Hier sind z.B. Dämmmaßnahmen sowie der Austausch von Fenstern und Türen förderfähig.

Weitere Informationen hier.

- Barrierereduzierung – Investitionszuschuss
Hier geht es um Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Bereich von Wegen, Treppen, Eingangsbereichen oder auch um den Umbau des Badezimmers.

Weitere Informationen hier.

- Progres.NRW:
Mit einem starken Fokus auf klimaschonende Wärmequellen wie Erdwärme, Abwasserwärme und Sonnenenergie, setzt das Land sein Förderprogramm progres.nrw – Klimaschutztechnik fort. Förderfähig sind unter anderem thermische Solaranlagen, die warmes Wasser für die Heizung oder die Trinkwasserversorgung erzeugen sowie oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Für Handwerksbetriebe aus den Bereichen Sanitär-Heizung-Klima (SHK) sowie Kälte und Klimaanlagen gibt es eine Bildungsprämie für Fortbildungen zur Planung und Auslegung von klimafreundlichen Wärmetechnologien.

Weitere Informationen hier.

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