Wohnungsvermittlung der Stadt Lüdenscheid

Allgemeine Informationen für Wohnungssuchende

Eine öffentlich geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügt. Der Wohnberechtigungsschein gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf. Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins ist dann möglich, wenn die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschritten wird.

Die Wohnungsvermittlung leistet Hilfestellung und bietet zahlreiche Tipps bei der Suche nach der passenden Wohnung.

Wir haben die Möglichkeit in Zusammenarbeit mit mehreren Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften sowie zahlreichen privaten Vermietern Wohnungen des 1. Förderweges, des 2. Förderweges und anderer Förderwege anzubieten.

  • Wohnungen des 1. Förderweges sind mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen. Zugangsvoraussetzung ist der Wohnberechtigungsschein "A".
  • Wohnungen des 2. Förderweges sind mit nicht öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen. Bewerber und Bewerberinnen können die Einkommensgrenze für den sozialen Wohnungsbau um 40 bzw. 60 % überschreiten (WBS "B").
  • Der Wohnberechtigungsschein "B" ist ebenfalls Grundlage für den Bezug einer auf anderen Förderwegen geförderten Wohnung.

Wie funktioniert die Wohnungsvermittlung?

Zuerst müssen Sie die Aufnahme in die Datei für Wohnungssuchende beantragen. Dies erfolgt in der Regel mit der Beantragung des Wohnberechtigungsscheines, kann aber auch schriftlich, telefonisch oder durch persönliche Vorsprache erfolgen.

Die Reihenfolge der Vermittlung einer öffentlich geförderten Wohnung richtet sich aber nicht nur nach dem Zeitpunkt der Antragstellung, sondern auch nach der sozialen Dringlichkeit. Sofern Sie Ihren Antrag auf bestimmte Stadtgebiete begrenzen, schränkt dies die Vermittlungsmöglichkeiten erheblich ein.

Wenn Sie ein Wohnungsangebot erhalten haben, teilen Sie uns bitte innerhalb einer Woche mit, ob Sie sich um die Wohnung bemüht haben oder nicht mehr interessiert sind. Sofern Sie nicht reagieren, gehen wir davon aus, dass Sie keine weiteren Angebote mehr benötigen.

Die Aufnahme in die Liste der Wohnungssuchenden erfolgt für einen Zeitraum von 12 Monaten. Sofern Sie sich nicht erneut melden, wird Ihr Eintrag aus der Liste der Wohnungssuchenden automatisch gelöscht.

Bitte teilen Sie der Wohnraumvermittlung in jedem Fall mit, wenn Sie eine Wohnung gefunden haben!

Da die Stadt Lüdenscheid nur für wenige Wohnungen das Besetzungs- und Belegungsrecht hat, sollten Sie sich auch selbst um eine öffentlich geförderte Wohnung bemühen (sh. u. a. Liste der Vermieter unter "Wohnungsgesellschaften").

Wohnberechtigungs­schein

Hier finden Sie nähere Erläuterungen zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines.

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Belegungsrecht

Hier finden Sie nähere Informationen zum Belegungsrecht der Stadt Lüdenscheid.

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Wohnraum­überwachung

Öffentlich geförderte Wohnungen dürfen von einem bestimmten Personenkreis genutzt werden. Wie dies gewährleistet wird, können Sie hier nachlesen.

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Wohnungsgesell­schaften

Hier finden Sie Informationen zu Wohnungsgesellschaften, die öffentlich geförderte Wohnungen anbieten.

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Zuständigkeiten und Öffnungszeiten

So erreichen Sie die Ansprechpersonen für Angelegenheiten aus dem Bereich Wohnungsvermittlung.

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