Luftqualität

Die Luftqualität wird u.a. bestimmt durch anthropogen bedingte Luftschadstoffe aus dem motorisierten Verkehr, der Industrie und den Kraftwerken.
Da Feinstaub und Stickoxide, vorwiegend aus dem Autoverkehr, die Luft in den Städten belasten, kann davon eine Beeinträchtigung der Gesundheit der Anwohner*innen ausgehen. Daher hat der Gesetzgeber Grenzwerte für Luftschadstoffe festgelegt (unter anderem Bundes-Immissionsschutzgesetz, TA Luft).
Im Fokus der Luftreinhaltung steht hierbei der motorisierte Verkehr in den Städten: weniger Autos, dafür mehr Raum für Fußgänger*innen, Radfahrer*innen sowie ein attraktiver öffentlicher Nahverkehr, um die Luft in der Stadt und ihren Quartieren zu verbessern. Wo motorisierter Verkehr unvermeidbar ist, können u.a. auch Tempobeschränkungen und eine intelligente Verkehrssteuerung den Schadstoffausstoß des motorisierten Verkehrs senken. Zudem trägt Grün in der Stadt dazu bei, Luftschadstoffe zu binden und Quartiere mit Frischluft zu versorgen. Auch die klimafreundliche Erzeugung und Bereitstellung von Strom und Wärme können die Luftbelastung in den städtischen Quartieren vermindern.
Da in den baulich stark verdichteten Lagen der Städte enge Wirkzusammenhänge zwischen Luftverunreinigung, Lärmbelastung und Überwärmung bestehen, steuern viele der Maßnahmen zur Luftreinhaltung auch gleichzeitig diesen Belastungen entgegen.
Die Luftqualität in Nordrhein-Westfalen wird vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) mit Hilfe von zahlreichen stationären und mobilen Messstationen untersucht und überwacht, wobei es im Stadtgebiet Lüdenscheid derzeit keine Messstation gibt.
Im Jahr 2015 fand aufgrund auffallend hoher Konzentrationen der verkehrsbedingten Luftschadstoffe Feinstaub und Stickoxid, die im Rahmen eines sogenannten Screeningmodells berechnet worden waren, an der Lennestraße eine 12monatige Messung des LANUV statt. Die Messergebnisse gaben jedoch Entwarnung. So wurde beim Feinstaub ein Jahresmittelwert von 21 µg/m3 gemessen, während der zulässige Jahresmittelwert 40 µg/m3 beträgt. Witterungsbedingt kam es zudem zu 8 Überschreitungen des Tagesmittelwertes in den ersten Monaten des Jahres 2015. Zulässig sind nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz 35 Überschreitungen. Der Messwert des Luftschadstoffs Stickstoffdioxid lag mit einem Jahresmittelwert von 35 µg/m3 ebenfalls unter dem zulässigen Jahresgrenzwert von 40 µg/m3, der Jahresmittelwert für Stickstoffmonoxid betrug 32 µg/m3.
Für die Messstationen in NRW können stündlich aktualisierte Messwerte für die Luftschadstoffe Ozon, Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Feinstaub abgerufen werden und bundesweit beim Umweltbundesamt. Weitere Informationen über Luftschadstoffe und Luftqualitätsüberwachung sind auf der Internetseite des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums zu finden.