Urkundenausstellung

Hier erfahren Sie, was zu beachten ist, wenn Sie eine Personenstandsurkunde benötigen.

In vielen Situationen des Lebens ist es notwendig, etwas urkundlich nachzuweisen. Sie benötigen zum Beispiel eine Urkunde, weil Sie eine Hochzeit planen, eine Erbangelegenheit regeln müssen oder eine Versicherungsleistung erhalten wollen. Urkunden werden Personen ausgestellt, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen müssen ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Die Urkundenausstellung kann entweder persönlich im Standesamt oder bequem von zu Hause über das Serviceportal oder per Mail mit einem Formular angefordert werden. 

Im Rahmen einer persönlichen Vorsprache werden die Urkunden sofort ausgehändigt.

Über das Serviceportal:
Nach erfolgreicher Registrierung bei der BundID können Sie sich im Serviceportal Lüdenscheid anmelden und die gewünschte Urkunde bestellen. Wir sind stets bemüht, die Urkunden, die auf diesem Wege angefordert werden, schnellstmöglich zuzusenden. Diese Anforderung ist immer möglich, sofern kein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden muss, in diesen Fällen ist eine schriftliche Anforderung notwendig.

Per Mail mit einem Formular:
Bitte füllen Sie das Formular komplett aus, unterschreiben dieses und senden es an folgende E-Mail Adresse: standesamt@luedenscheid.de. Damit die Urkundenanforderung schneller bearbeitet werden kann, erteilen Sie uns bitte einmalig ein Lastschriftmandat damit die Gebühr der Urkundenanforderung von Ihrem Konto abgebucht werden kann und die Urkunde parallel per Post rausgeschickt wird. Im Falle einer schriftlichen Urkundenanforderung (ggf. mit Nachweis des rechtlichen bzw. berechtigten Interesses) muss mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden. Die Gebühr ist insoweit per Lastschrift, Überweisung oder Barzahlung zu begleichen.

Es gibt unterschiedliche Urkunden-Arten, die Sie beantragen können:

  • eine Geburts- oder Eheurkunde im Standard DIN-A4 Format oder Stammbuchformat, die den aktuellen Personenstand ausweist und wenn gewünscht, mit Übersetzungshilfe auf Grund der EU-Apostillenverordnung ausgestellt wird,
  • eine internationale Geburts- Ehe- oder Sterbeurkunde mit Übersetzung der Leittexte im Rahmen des CIEC-Abkommens,
  • einen beglaubigten Registerausdruck aus dem Geburtenregister, der zusätzlich alle weiteren Angaben über Veränderungen des Personenstandes aufführt mit oder ohne Hinweise z.B. über Adoption, Namensänderung, Eheschließung, Kinder (ab 2007 geboren), der unbedingt für die Anmeldung der Eheschließung oder die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses erforderlich ist,
  • einen beglaubigen Registerausdruck aus dem Eheregister, der über eine Eheurkunde hinaus alle weiteren Angaben (z.B. Scheidung, Tod des Erstverstorbenen) enthält
    - für Ehen, die ab 2007 geschlossen wurden aus dem elektronischen Register,
    - für Ehen, die bis zum 31.12.2006 geschlossen wurden aus dem bis dahin angelegten Familienbuch, welches als Heiratseintrag fortgeführt wird.

Sollten Sie daher eine Sonderform der Urkunde benötigen, bitten wir um eine gezielte Nachricht.

Beim Standesamt Lüdenscheid bekommen Sie nur Urkunden für Personenstandsfälle, die in Lüdenscheid eingetreten sind. 

Personenstandsregister werden zudem nur befristet aufbewahrt:

  • Geburtenregister 110 Jahre
  • Heirats-/Eheregister 80 Jahre
  • Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre
  • Sterberegister 30 Jahre

Nach Fristablauf werden die Personenstandsregister an das Stadtarchiv abgegeben. Sollten Sie daher etwas aus weiter zurückliegender Zeit benötigen, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Lüdenscheid.

Eine Urkunde (deutsch oder mehrsprachig) oder eine beglaubigte Abschrift aus einem Personenstandsregister bzw. eine Übersetzungshilfe zu einer Urkunde kostet ab dem 01.03.2025 grundsätzlich 15,00 Euro. Für ein zweites oder jedes weitere Exemplar der gleichen Urkunde, welches gleichzeitig beantragt wird, ist eine Gebühr von 7,00 EUR zu zahlen.

Achtung: Sollten Sie die Urkunde über die Internet-Seite eines externen Anbieters anfordern, werden Ihnen von diesem zusätzliche und im einzelnen sogar erhebliche Kosten auferlegt. Es handelt sich hierbei nicht um ein Service-Angebot der Standesämter. Bitte beantragen Sie die Urkunden daher immer nur über die Homepage der jeweiligen Stadt des zuständigen Standesamtes und dem dort angegliederten Serviceportal.

Von der Gebührenerhebung kann bei Sozialhilfebezug oder Bezug von Arbeitslosengeld II auf Antrag abgesehen werden. Insoweit müssen der Sozialhilfebescheid oder der Bescheid nach SGB II vorgelegt werden; eine Anforderung der Urkunde über das Online-Formular ist dann nicht möglich.

Gebührenfrei sind Personenstandsurkunden, für die auf Grund von Bundes- oder Landesrecht Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist (z.B. für Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, Beantragung einer Ausbildungszulage, Beantragung von Sozialhilfe).

Wenn Sie sich im Rahmen einer persönlichen Vorsprache eine Urkunde ausstellen lassen möchten, die Sie selbst betrifft, benötigen Sie nur Ihren Personalausweis oder Reisepass.

Möchten Sie eine Urkunde über einen Dritten bekommen, dann benötigen Sie entweder eine schriftliche Vollmacht sowie den Personalausweis oder Reisepass dieser Person, oder Sie können Ihr rechtliches bzw. berechtigtes Interesse an der Ausstellung dieser Urkunde nachweisen.

Personenstandsurkunde, Eheurkunde, Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, Urkunde, Familienbuch

Kontakt

Schriftliche Urkundenanforderungen

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