- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
K.
Ehlen
Standesbeamtin
Standesamt
Montag
08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 17-1295
- Fax
- 02351 17 290 1769
- standesamt@luedenscheid.de
B.
Gießler
Standesbeamtin
Standesamt
Montag
08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 17-2697
- Fax
- 02351 17 290 1769
- standesamt@luedenscheid.de
C.
Kraus
Standesamt
Montag
08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 17-2285
- Fax
- 02351 17 290 1769
- standesamt@luedenscheid.de
J.
Giannandrea
Standesbeamtin
Standesamt
Montag
08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 17-1637
- Fax
- 02351 17 290 1769
- standesamt@luedenscheid.de
L.
Hecker
Standesbeamtin
Standesamt
Montag
08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 17-2295
- Fax
- 02351 17 290 1769
- standesamt@luedenscheid.de
Beurkundung einer Geburt
Sie haben ein Baby entbunden?
Hier erfahren Sie mehr zur Anmeldung.
Zuständig für die Geburtsbeurkundung ist das Standesamt, in dessen Bezirk Ihr Kind geboren ist. Auf den Wohnort der Eltern kommt es dabei nicht an.
Ist Ihr Kind in Lüdenscheid geboren, ist das Standesamt Lüdenscheid zuständig.
Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Nach Geburt erhalten Sie durch die Hebamme des Krankenhauses eine Namenserklärung, die Sie ausfüllen und unterschreiben müssen.
Bitte achten Sie darauf, dass die Namen Ihres Kindes auf der Namenserklärung richtig geschrieben sind!
Nach Beurkundung ist eine nachträgliche Änderung nicht mehr möglich! Die Hebammen leiten die Namenserklärung mit weiteren Informationen, die für das Standesamt wichtig sind, an das Standesamt weiter.
Die Hebammen aus dem Krankenhaus werden Ihnen ebenfalls ein Informationsblatt aushändigen, welches Sie hier schon einmal einsehen können.
Das Standesamt prüft, welche Unterlagen zur Beurkundung der Geburt notwendig sind.
Falls noch weitere Unterlagen von Ihnen benötigt werden, wird sich das Standesamt mit Ihnen in Verbindung setzen.
Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie vom Standesamt folgende gebührenfreie Urkunden:
- Geburtsurkunde zur Beantragung von Hilfe bei Schwangerschaft/Mutterschaft bei der Krankenkasse
- Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld
- Geburtsurkunde zur Beantragung von Kindergeld
Sollten Sie weitere Urkunden benötigen, sind diese gebührenpflichtig (je 15,00 €) und können bei Beurkundung oder nachträglich ausgestellt werden.
Die Anmeldung selbst ist gebührenfrei.
Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie vom Standesamt folgende gebührenfreien Urkunden:
- Geburtsurkunde zur Beantragung von Hilfe bei Schwangerschaft/Mutterschaft bei der Krankenkasse
- Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld
- Geburtsurkunde zur Beantragung von Kindergeld
Alle weiteren Urkunden sind gebührenpflichtig. Je Urkunde fällt eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro an, außer Sie beantragen gleichzeitig eine weitere Urkunden des gleichen Formates, dann belaufen sich die kosten auf 7,00 €.
Welche Unterlagen genau benötigt werden, können Sie auch vorab bei der zuständigen Standesbeamtin erfragen, dies ist je nach Familienstand und Staatsangehörigkeit der Eltern sehr unterschiedlich. Bei fehlenden Unterlagen wird sich das Standesamt bei Ihnen melden!
Für deutsche Staatsangehörige:
Frau Ehlen, 02351 17-1295
Frau Gießler, 02351 17-2697
Frau Kraus, 02351 17-2285
Für ausländische Staatsangehörige:
Frau Giannandrea, 02351 17-1637
Frau Hecker, 02351 17-2295
Kontakt
Rathaus
Raum: 141 (1. OG)
Rathausplatz 2
58507
Lüdenscheid
Tag | |
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Montag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr |
Rathaus
Raum: 140 (1. OG)
Rathausplatz 2
58507
Lüdenscheid
Tag | |
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Montag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr |
Rathaus
Raum: 142 (1. OG)
Rathausplatz 2
58507
Lüdenscheid
Tag | |
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Montag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr |
Rathaus
Raum: 143 (1. OG)
Rathausplatz 2
58507
Lüdenscheid
Tag | |
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Montag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr |
Rathaus
Raum: 144 (1. OG)
Rathausplatz 2
58507
Lüdenscheid
Tag | |
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Montag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr |