Anmeldung zur Eheschließung

Hier erhalten Sie Informationen über die Anmeldung zur Eheschließung.

Eine Eheschließung muss unter Vorlage der notwendigen Unterlagen beim Standesamt angemeldet werden. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.

Beim Standesamt Lüdenscheid ist es zur Vermeidung von Wartezeiten zwingend erforderlich, vorab telefonisch einen Termin für die Anmeldung der Eheschließung zu vereinbaren.

Die Anmeldung darf frühestens sechs Monate vor der geplanten Eheschließung erfolgen.

Nach abschließender Prüfung der Unterlagen kann der Hochzeitstermin verbindlich festgelegt werden.

Die aktuell noch freien Termine sind im Ehekalender ersichtlich. Der Ehekalender dient lediglich zur Ansicht und nicht für vorherige eigene Reservierungen!

 

Im Trauzimmer des Rathauses können Ehen montags bis freitags zwischen 08.30 Uhr und 12.00 Uhr geschlossen werden, montags und donnerstags auch zwischen 14.00 Uhr und 16.30 Uhr.

Die Eheschließung muss vorher beim Standesamt angemeldet werden.

Im Jahr 2025 werden jeweils zwei Termine für Eheschließungen an folgenden Samstagsterminen angeboten:

  • 05.04.2025
  • 10.05.2025
  • 24.05.2025
  • 07.06.2025
  • 28.06.2025
  • 05.07.2025
  • 02.08.2025
  • 06.09.2025
  • 11.10.2025
  • 25.10.2025

Die Samstagstrauungen finden ausschließlich in dem Geschichtsmuseum der Stadt Lüdenscheid, Forum der Galerie, statt.
 

Werfen Sie ruhig schon mal einen Blick in unsere Trauzimmer, um die Vorfreude auf den schönsten Tag im Leben zu wecken.

 

Kosten

Bei Anwendung deutschen Rechts ohne Besonderheiten fallen durchschnittlich Gebühren in Höhe von ca. 180,00 Euro (inkl. Stammbuch) an; bei Anwendung ausländischen Rechts ohne Besonderheiten betragen die Gebühren durchschnittlich ca. 230,00 Euro (inkl. Stammbuch).

Die Gebühren werden bereits bei der Anmeldung der Eheschließung gezahlt.

 

Notwendige Unterlagen

Die Unterlagen sind bereits bei Anmeldung der Eheschließung vorzulegen. Da die erforderlichen Dokumente im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können, erfragen Sie bitte vorher telefonisch bei der zuständigen Standesbeamtin, welche Papiere benötigt werden.

Zur Eheschließung selbst müssen die Verlobten dann nur noch Personalausweise oder Reisepässe mitbringen.

 

Rechtsgrundlagen

  • §§ 11 ff. Personenstandsgesetz (PStG)
  • §§ 28 f. Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
Trauung, Eheschließung, Hochzeit, heiraten

Kontakt

Fachdienstleiterin, Standesbeamtin

Rathaus
Raum: 147 (1. OG)
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Buchstabe A - J (Name des Mannes bzw. der/des Erstanmeldenden)

stellvertretende Fachdienstleiterin, Standesbeamtin

Rathaus
Raum: 146 (1. OG)
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Buchstaben K - Z (Name des Mannes bzw. der/des Erstanmeldenden)

Rathaus
Raum: 145 (1. OG)
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
Mittwoch:08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr