Nachbeurkundungen in deutschen Personenstandsregistern

Hier finden Sie Informationen über Nachbeurkundungen.

Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben bzw. hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, können diese Personenstandsfälle auf Antrag in den deutschen Standesamtsregistern nachbeurkundet werden. 

Auf diese Weise bekommen sie eine deutsche Personenstandsurkunde, die von allen inländischen Behörden akzeptiert wird.

Zuständig für Auslandseheschließungen ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsberechtigte seinen Wohnsitz hat. 

Für die Nachbeurkundung von Geburten oder Sterbefällen im Ausland ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person bzw. die verstorbene Person ihren Wohnsitz hat bzw. hatte. 

 

Die Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland ohne Besonderheiten kostet 95,00 €, weitere Gebühren können anfallen.

Die Nachbeurkundung eines Sterbefalles im Ausland ohne Besonderheiten kostet 75,00 €, weitere Gebühren können anfallen.

Die Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland ohne Besonderheiten kostet 100,00 €, weitere Gebühren können anfallen.

Die dazugehörige Personenstandsurkunde kostet jeweils 15,00 Euro.

Bitte lassen Sie sich von den zuständigen Standesbeamtinnen beraten, welche Unterlagen vorzulegen sind und vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

 

Für die Nachbeurkundung von Geburten und Sterbefällen im Ausland sind zuständig:
Frau Giannandrea, 02351 17-1637
Frau Hecker, 02351 17-2295

Für die Nachbeurkundung von Eheschließungen im Ausland ist zuständig:
Frau Scholz-Westermann, 02351 17-2639

  • §§ 34 und 36 Personenstandsgesetz (PStG)

Kontakt

Nachbeurkundung von Geburten und Sterbefällen im Ausland

Rathaus
Raum: 143 (1. OG)
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
Mittwoch:08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
Nachbeurkundung von Geburten und Sterbefällen im Ausland

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Raum: 144 (1. OG)
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

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Montag:08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
Mittwoch:08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
Nachbeurkundung von Eheschließungen im Ausland

Rathaus
Raum: 145 (1. OG)
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

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Tag
Montag:08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
Mittwoch:08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr