67. Römerweg 45

 

Denkmalwertbegründung

Bauernhaus

Der 1906 erbaute Hof besteht aus einem dreischiffigen Stallteil unter Krüppelwalmdach und dazu quergestellten, zweigeschossigem Wohnteil, ebenfalls unter Krüppelwalmen. Bis auf die bergseitige Mauer des Wirtschaftsteiles ist das Gebäude verputzt (Quaderputz und Felder mit Stucktondos). Es zeigt alle typischen Merkmale eines Hofes aus der Zeit: Der Wirtschaftsteil folgt noch dem alten Schema des dreischiffigen Hallenhauses, ist aber geschickt der Hanglage angepaßt und verzichtet auf eine breite Tenne. Das Hauptgeschoß ist durch eine Anbau befahrbar und dient als Stapelraum, das Sockelgeschoß als Stall. Der Wohnteil nimmt wesentlich mehr Platz ein als beim tradierten Bauernhaus und belegt den gestiegenen Anspruch an das Wohnen. Beide Gebäudeteile wahren aber den Zusammenhang durch das durchgehende Dach, den Zugang vom Wohnteil zum Wirtschaftsteil über einen Verbindungsflur und durch den Putz. Typisch für die historistische Auffassung ist die Betonung der talseitigen Mauern als Schauseiten, während die Rückseiten deutlich nachgeordnet sind. Das Gebäude ist ohne nennenswerte Veränderungen im Originalzustand erhalten. Es ist deshalb bedeutend für die geschichtliche Entwicklung des Bauernhauses, für Leben und Wirtschaften der Bauern um 1900 und aus wissenschaftlichen und ortsgeschichtlichen Gründen erhaltenswert.