Denkmalförderung


 

 

Pauschalförderung durch die Stadt Lüdenscheid

Privatpersonen und Vereine können bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Lüdenscheid einen Antrag auf Förderung für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen stellen. Die Gelder wurden durch eine sogenannte Pauschalzuweisung an die Gemeinden und Gemeindeverbänden vom Land NRW zur Verfügung gestellt.

Welche Objekte können gefördert werden?

Baudenkmäler und ortsfeste Bodendenkmäler, welche in der Denkmalliste der Stadt Lüdenscheid verzeichnet sind, können mit diesen Mitteln gefördert werden. 

Welche Maßnahmen können gefördert werden?

Gefördert werden Maßnahmen, die zum Erhalt und zur Instandsetzung der denkmalwerten Substanz eines Objektes nach § 2 des Denkmalschutzgesetzes sowie sonstiger archäologischer Stätten, deren Erforschung, Erfassung, Sicherung und Präsentation erforderlich sind 

Welche Voraussetzungen gibt es für eine Förderung?

Die angedachten Maßnahmen müssen mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Lüdenscheid abgesprochen sein und es muss eine Denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt worden sein.

Wie hoch ist die Förderung?

Bei den Pauschalfördermitteln handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Kommune. Sie ist abhängig von der jeweiligen Höhe der Zuweisung des Landes an die Kommune. 

Für weitere Information nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

 

 

Landesförderung

In Nordrhein-Westfalen gibt es unterschiedliche Fördermöglichkeiten im Bereich des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die sowohl vom Land als auch von anderen Institutionen angeboten werden. 

Ein wichtiges Programm auf Landesebene wird vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW umgesetzt und gilt ab dem 01. Januar 2026 in einem neuen, vereinfachten und digitalen Verfahren.

Was sind die Förderschwerpunkte? 

  • Instandsetzung und Restaurierung denkmalgeschützter Gebäude und anderer Denkmäler
  • Erhaltung, Sicherung und Freilegung historischer Substanz
  • wissenschaftliche Erforschung, Erfassung oder Präsentation von Denkmälern das aktuellen Denkmalschutzgesetzes NRW

Wer wird gefördert?

  • Private Personen
  • Kirchen und Religionsgemeinschaften
  • Kommunen und andere juristische Personen

Wie hoch wird gefördert?

  • Privatpersonen/juristische Personen des privaten Rechts: bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Kirchen, Gemeinden: bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Förderhöchstbetrag: in der Regel 350.000 € pro Vorhaben
  • Bagatellgrenze: für Privatpersonen gilt eine Mindestgrenze von 10.000 € zuwendungsfähiger Ausgaben

Wie wird beantragt?

  • Förderanträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden
  • Die Bewilligung erfolgt online über das Förderportal des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Die Auszahlung erfolgt automatisch nach Bewilligung ohne gesonderte Mittelanforderung

Hier geht es zu den Antragsformularen und weiteren Details der Landesförderung, welche im Zuge Antragstellung zu beachten sind.

Fördermaßnahmen des Landes

 

 

Deutsche Stiftung Denkmalschutz

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ist eine der größten privaten Förderorganisation in Deutschland. Sie unterstützt Denkmalprojekte durch:

  • Zuschüsse für Restaurierungs- und Erhaltungsmaßnahmen
  • Beratung und fachliche Begleitung
  • Zusammenarbeit mit Denkmalvereinen und Eigentümern

Diese Förderung ist unabhängig vom Landesprogramm und kann zusätzlich beantragt werden.

Infos zur Förderung der Stiftung

 

Indirekte Förderung durch Steuerentlastung

Eingehende Information zum Thema Steuerentlastung gibt es unter folgendem Link. Diese Möglichkeit richtet sich erster Linie an private Denkmaleigentümer.

Steuerentlastung für Denkmaleigentümer*innen