131. Herzogstraße 11

 

Denkmalwertbegründung

Bei dem Gebäude handelt es sich um ein zweigeschossiges, dreiachsiges Satteldachtraufenhaus mit Dreiecksgaube mit Zahnschnittfries und Schieferverkleidung. Im Innern des Gebäudes ist zu erkennen, daß einige Wände entfernt wurden. Die alten Raumstrukturen sind aufgrund von Pfosten und Mauerresten dennoch nachvollziehbar. Im Erdgeschoß hat es zwei Räume gegeben, die durch eine Treppen getrennt waren. Im Obergeschoß hat es zwei oder drei Räume gegeben. Das Wohnhaus ist bedeutend für die Stadt Lüdenscheid, da es nach dem Stadtbrand 1735 erbaut wurde. Es ist zudem ein Beispiel für die Geschichte des bürgerlichen Wohnens im 18. Jahrhundert in einem Kleinhaus. Städtebaulich ist es von Bedeutung als Teil des Ensembles klassizistischer Bürgerhäuser an der Herzogstraße, das konzentrisch um die Kirche herumgeführt ist und so die mittelalterliche Bebauung nachempfindet. Das heute weiterhin als Wohnhaus genutzte Gebäude befindet sich in Privatbesitz. Es wurde am 03.12.1984 unter der laufenden Nummer 131 in die Denkmalliste der Stadt Lüdenscheid eingetragen.