Baulandkataster

Was versteht man unter Baulücken?

Die Stadt Lüdenscheid erhält immer wieder Anfragen nach geeigneten Bauplätzen für verschiedenste Wohnbauvorhaben. Gleichzeitig besteht innerhalb des vorhandenen Siedlungskörpers ein erhebliches Potential ungenutzter bzw. geringfügig bebauter Grundstücke, die grundsätzlich bebaut werden können (Baulücken). 

 

Was versteht man unter Baulandkataster?

Mit der Veröffentlichung des Baulandkatasters gem. § 200 Absatz 3 Baugesetzbuch möchte die Stadt Lüdenscheid ein Instrument zur Aktivierung und Mobilisierung der im Stadtgebiet vorhandenen Baulandpotentiale schaffen. Damit soll der Nachfragesituation begegnet und das Ziel einer intensiveren Innenentwicklung verfolgt werden. Das Kataster stellt potentielle Bauflächen dar und soll Bürgerinnen und Bürgern, Architektinnen und Architekten sowie Maklerinnen und Maklern qualifizierte Informationen u.a. zum Planungsrecht und zur baulichen Nutzung liefern. 

 Folgendes gilt es hierbei zu beachten:

  • Es handelt sich bei den dargestellten Flächen um Grundstücke, die nach planungsrechtlicher Beurteilung kurzfristig oder in absehbarer Zeit bebaubar sind.
  • Hieraus leiten sich keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche ab. Eine Bebaubarkeit kann verbindlich nur über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden.
  • Das Kataster enthält gemäß datenschutzrechtlicher Bestimmungen keine personenbezogenen Daten der Baulückeneigentümer/-innen.
  • Potentielle Bauflächen können aus mehreren Flurstücken bestehen, Teile eines Flurstücks sein oder sich im Eigentum mehrerer Personen befinden.
  • Das Baulandkataster erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie Informationen über weitere Baulücken haben, können Sie uns gerne informieren.
  • Das Kataster enthält alle Baulücken, bei denen nach amtlicher Bekanntmachung kein Widerspruch gegen die Veröffentlichung durch den/die Eigentümer/-in erfolgt ist.
  • Das Kataster beinhaltet keine Informationen zu einem möglichen Verkaufsinteresse der Eigentümer/-innen.
  • Es liegen keine Informationen zu Verkaufspreisen vor.

Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis, dass die Stadt im Rahmen dieses Services keine Maklerfunktion einnimmt. Sollten Sie Interesse an einer Baulücke haben, haben Sie die Möglichkeit Ihre Kontaktdaten bei der auf dieser Seite genannten Stelle mitzuteilen. Wir leiten diese gerne an die/den Grundstückseigentümer/-in weiter. Gerne können Sie als Interessent/-in ein persönliches Schreiben verfassen, das wir ebenfalls an die Baulückeneigentümer/-innen versenden. Wir haben keinen Einfluss darauf, ob oder wann sich die/der Grundstückseigentümer/-in bei Ihnen melden wird.

Hinweis zum Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz für Eigentümer/-innen und Interessenten von Baulücken können Sie im Online-Bürgerportal einsehen.

Hinweis auf Widerspruchsrecht für Grundstückseigentümer/-innen

Grundstückseigentümer/-innen können jederzeit Widerspruch gegen die Aufnahme ihrer Grundstücke in das Baulandkataster einlegen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Die veröffentlichten Daten werden dann möglichst umgehend gelöscht. Der Widerspruch ist mündlich oder schriftlich an die Stadt Lüdenscheid, Rathausplatz 2, Fachdienst Bauleitplanung und Städtebau, 58507 Lüdenscheid, zu richten.

Hinweis zur Kartendarstellung

Weitere Informationen zu den verfügbaren Baulücken erhalten Sie bei den unten genannten Ansprechpartnern und in Kürze im Geodatenportal der Stadt Lüdenscheid.

Kontaktpersonen