Verkehrssicherung in den Forstflächen
Neben der Bewirtschaftung der Forstflächen kommt die Stadt Lüdenscheid der Verkehrssicherungspflicht im Wald nach, indem die Bestände vom Fachdienst Klima- und Umweltschutz, Grünflächenplanung der Stadt Lüdenscheid auf Gefahren kontrolliert und erforderliche Maßnahmen durchgeführt werden.
Da das Betreten des Waldes nach Bundeswald- und Landesforstgesetz auf eigene Gefahr erfolgt, sollte dem Waldbesucher bewusst sein, dass es trotz aller Kontrollen zu Astausbrüchen oder umstürzenden Bäumen kommen kann, zumal innerhalb von Waldbereichen, die sich abseits von Wegen, Straßen und Bebauung befinden keine Verkehrssicherungspflicht besteht.