„Um wirksam dem Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen nachzukommen, ist es (…) geboten, schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen und den Verkauf von Lachgas so weit einzuschränken, dass Missbrauch verhindert wird“, heißt es in der Sitzungsvorlage für HFA und Rat. Konkret heißt das: Weder in Geschäften noch an Automaten darf Lachgas für Minderjährige künftig erhältlich sein.
Entsprechende Vorkehrungen müssen Geschäftsinhaber und Automatenbetreiber treffen. Bei Verstößen droht eine Geldbuße in Höhe von bis zu 1000 Euro. Auch die Ab- und Weitergabe von Lachgas an Unter-18-Jährige wird mit einem solchen Strafmaß geahndet. Die Regelungen gelten für das gesamte Stadtgebiet. Wann genau die Verordnung in Kraft tritt, steht aktuell noch nicht fest. Der Rat stimmt am 7. Juli über die Einführung des „Lachgas-Verbotes“ ab.
Bei Lachgas handelt es sich um eine chemische Verbindung mit der wissenschaftlichen Bezeichnung Distickstoffmonoxid (N₂O). In der Medizin wird es als Betäubungsmittel eingesetzt, das kaum Nebenwirkungen hat – dank strenger Dosierung und der Verabreichung mit Sauerstoff. In den vergangenen Jahren hat sich Lachgas allerdings vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu einer weit verbreiteten „Partydroge“ entwickelt. Das gilt auch für Lüdenscheid: Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) berichtet von mehreren Fällen, in denen junge Menschen beim Lachgas-Konsum in der Öffentlichkeit erwischt worden seien.
Gesundheitliche und neurologische Schäden drohen
Das Gas wird, oft mit Hilfe von Luftballons, als Rauschmittel inhaliert, wegen der vergleichsweise kurz anhaltenden Wirkung oft mehrmals hintereinander. Ohne Dosierung und ohne Beimischung von Sauerstoff. Das ist gefährlich, denn der Missbrauch von Lachgas kann gesundheitliche und neurologische Schäden nach sich ziehen. Das Risiko und der Schweregrad erhöhen sich bei regelmäßigem und langfristigem Konsum.
An Lachgas zu kommen, ist ebenso einfach wie günstig: Die chemische Verbindung findet sich etwa in Gaskartuschen, die zum Aufschäumen von Sprühsahne nötig sind. Inzwischen ist Distickstoffmonoxid aber auch direkt in Zylindern erhältlich, die an Kiosken und Automaten sowie im Internet frei verkäuflich sind. Damit soll in Lüdenscheid bald Schluss sein.
Lüdenscheid, 25. Juni 2025