Beteiligung und Mitwirkung
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Teil der Verwaltung und trägt im Sinne des Landesgleichstellungsgesetzes zur Meinungsbildung der Verwaltung bei. Demzufolge ist die Gleichstellungsstelle keine Interessensvertretung.
Es ist die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten bei allen personellen, sozialen und organisatorischen Planungsvorhaben darauf zu achten, dass die wohlmöglich unterschiedlichen Sichtweisen und Bedürfnisse der Geschlechter berücksichtigt werden. Sie berät und unterstützt die Verwaltung bei der Umsetzung der im Landesgleichstellungsgesetz verankerten Ziele.
Links und Downloads
Wichtige Arbeitsunterlagen
Gleichstellungsplan der Stadt Lüdenscheid 2024-2028
Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG)
Informationen zum Landesgleichstellungsgesetz erhalten Sie auf der Seite der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros / Gleichstellungsstellen Nordrhein-Westfalen
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Insbesondere § 5 "Gleichstellung von Frau und Mann" der Gemeindeordnung NRW
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzt (AGG)
Insbesondere §§ 1 - 3 des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes