Gewerbeummeldung

Wenn sich der Sitz oder die Art Ihres Gewerbes ändert, müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen. Hier erfahren Sie mehr dazu.

Eine schriftliche Gewerbeummeldung ist erforderlich, wenn der Betriebssitz innerhalb von Lüdenscheid verlegt wurde oder wenn die gewerbliche Tätigkeit erweitert oder verändert wird.

Die Bestätigung der Gewerbeummeldung erfolgt i. d. R. innerhalb von 7 Tagen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der zuständigen Industrie- und Handelkammer sowie der Handwerkskammer Arnsberg.

Die Kosten richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW).

Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltserlaubnis und die Bestätigung der Gewerbeanmeldung

  • Gewerbeordnung (GewO)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der §§ 14, 15 und 55 c der Gewerbeordnung (GewO)
Änderungen, Umzug
Erweiterung der Tätigkeit
Veränderung der Tätigkeit
Verlegung

Kontakt

Rathaus
Raum: 250 (2. OG)
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.