Gewerbeabmeldung

Sie möchten Ihr Gewerbe abmelden? Hier erfahren Sie mehr dazu.

Eine schriftliche Gewerbeabmeldung ist erforderlich, wenn der Betriebssitz in Lüdenscheid aufgegeben wird. Um eine Gewerbeabmeldung vornehmen zu können, reichen Sie bitte die Antragsdokumente sowie eine Kopie Ihres Personalausweises bei der Gewerbemeldestelle ein. Die Einreichung der Unterlagen ist per E-Mail oder per Post möglich. Die Bestätigung der Gewerbeabmeldung erfolgt i. d. R. innerhalb von 7 Tagen.

Sollte nur eine gewerbliche Tätigkeit aufgegeben werden, ist keine Gewerbeabmeldung, sondern eine Gewerbeummeldung erforderlich.

Bei Rückfragen ist es ratsam, im Vorfeld der Antragsstellung Kontakt mit der  zuständigen Sachbearbeiterin/dem zuständigen Sachbearbeiter  aufzunehmen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der zuständigen Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer Arnsberg.

 

Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder der Aufenthaltserlaubnis

ausgefülltes Formular: Gewerbeabmeldung

  • Gewerbeordnung (GewO)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der §§ 14, 15 und 55 c der Gewerbeordnung (GewO)
Verkauf des Betriebs
Verlegung in einen anderen Meldebezirk
Wechsel der Rechtsform

Kontakt

Rathaus
Raum: 250 (2. OG)
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.