Bundespersonalausweis

Sie benötigen einen Personalausweis? 

Deutsche Staatsangehörige sind ab der Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Bitte achten Sie daher stets auf die Gültigkeit Ihres Personalausweises. Die Ausweispflicht gilt auch als erfüllt, wenn Sie im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.

Auf Antrag kann auch bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Personalausweis ausgestellt werden. Die Beantragung des Personalausweises für das Kind erfolgt vor der Vollendung des 16. Lebensjahres durch beide Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben. Die Antragstellung kann in diesem Fall auch durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird. Dafür ist das Formular „Elternbescheinigung“ ausgefüllt und unterschrieben bei der Antragstellung vorzulegen. Von dem nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteil ist der Ausweis/Reisepass oder eine Kopie des jeweiligen Dokuments vorzulegen. Die Anwesenheit des Kindes ist bei der Antragstellung erforderlich.

Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Personalausweis beantragen. Maßgeblich ist hier die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung laut Melderegister.

Steht die elterliche Sorge ausschließlich einem Elternteil zu, ist dieser allein zur Antragstellung berechtigt.

Bei Personen unter 24 Jahre beträgt die Gültigkeit des Personalausweises sechs Jahre, ansonsten zehn Jahre. Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich.

Eine Änderung der Personendaten (wie z.B. Namensänderung nach Eheschließung, Lebenspartnerschaft) ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden. Können Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abholen zu lassen.

Bitte erfragen Sie vor Reisen ins Ausland ob ein Bundespersonalausweis anerkannt wird, da dieses nicht in allen Ländern der Fall ist.

Länder- und Reiseinformationen können Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes oder über die App "Sicher Reisen" nachlesen.

Hinweis bei Verlust und Wiederauffindung des Bundespersonalausweises!

Die Einreisebestimmungen einiger Länder sehen vor, dass die Einreise mit gestohlenen oder verloren gemeldeten Personalausweisen, selbst wenn die Wiederauffindung gemeldet wurde, nicht möglich ist.

Onlineausweisfunktion des Personalausweises (eID)

Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis online verwenden und sich im Internet ausweisen, wenn Sie digitale Dienstleistungen nutzen möchten. So ist die Erledigung von Behördengängen oder geschäftlichen Angelegenheiten online möglich.

Für die eID Funktion erhalten Sie einen Pin-Brief bei Antragstellung ausgehändigt. Für die erstmalige Nutzung müsen Sie die dort mitgeteilte Transport-Pin in eine persönliche Pin-Nummer ändern. Hierzu benötigen Sie die AusweisApp, die Sie kostenlos auf den Internetseiten des Bundes unter https://www.ausweisapp.bund.de  erhalten.

Sie benötigen zur Nutzung

  • einen Internetzugang
  • den neuen Personalausweis mit eingeschalteter eID Funktion
  • die persönliche sechsstellige Geheimnummer (PIN)
  • ein geeignetes Smartphone bzw. einen PC mit Kartenlesegerät
  • AusweisApp2

Haben Sie Ihren Online-Ausweis noch nicht aktiviert oder die eigene PIN gesetzt, aber vergessen? Sie können die Onlineausweisfunktion innerhalb weniger Minuten bei uns im Bürgeramt einsatzbereit machen.

Weitere Informationen zum Personalausweis und der Onlinefunktion finden Sie auch unter www.personalausweisportal.de.

Wichtige Hinweise zum Lichbild ab 01.05.2025

Zum Stichtag 01.05.2025 erfolgt eine bundesweite Umstellung des Lichtbildverfahrens ohne Übergangszeitraum. Wir haben auf diese Vorgaben keinen Einfluss und keine Möglichkeit Ausnahmeentscheidungen zu treffen. Bitte berücksichtigen Sie das Datum Ihres Termines.

Vorsprache bis 30.04.2025

Das Lichtbild kann entweder als Ausdruck vorgelegt werden (biometrisch im Format 45 x 35 mm) oder am Selbstbedienungsterminal aufgenommen werden. Die Nutzung des Terminals ist gebührenpflichtig; es entstehen Kosten in Höhe von 6,00 Euro. Dieses Foto wird nicht ausgedruckt, sondern direkt in das Fachverfahren übertragen. Für Säuglinge oder Kleinkinder ist das Selbstbedienungsterminal nicht geeignet. Mitgebrachte Lichtbilder müssen als Ausdruck in ausreichender Qualität vorgelegt werden. Eine digitale Übermittlung ist nicht möglich. 

Vorsprache ab 01.05.2025

Das Lichtbild kann entweder direkt bei den Mitarbeitenden im Bürgeramt gegen eine Gebühr in Höhe von 6,00 Euro aufgenommen werden oder durch einen Fotodienstleister in eine speziell gesicherte Cloud hochgeladen werden. Die Person erhält vom Fotodienstleister einen Code, mit dem die Ausweis- bzw. Passbehörde das Lichtbild digital abrufen kann. Folgende Dienstleister, die bereits an das neue System angebunden sind, sind uns bekannt (Stand 24.04.2025):

https://alfo-passbild.com/

https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462

Das Mitbringen eines Lichtbildes als Ausdruck ist nicht mehr zulässig. 

Hinweis für Fotografen: Sie interessieren sich für die Anbindung an die Cloudlösung? Hier finden Sie weitere Informationen zum Ablauf und zur Anbindung. 

Die Gebühr beträgt bei Personen über 24 Jahren 37,00 € und bei Personen unter 24 Jahren 22,80 €. Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.

Weitere Einzelheiten zu den Gebühren des neuen Personalausweises entnehmen Sie bitte dem obigen Link zum Personalausweisportal.

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bitte bringen Sie Ihren bisherigen Bundespersonalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Kinderausweis mit. Falls diese Dokumente nicht mehr vorhanden sind, wird der Führerschein oder ein Zeuge über dem 18. Lebensjahr mit gültigem Ausweis in Verbindung mit  Geburtsurkunde- oder Heiratsurkunde benötigt. 

Soweit vorhanden, legen Sie bitte auch Ihre Einbürgerungsurkunde,  Ihren Vertriebenenausweis oder die Spätaussiedlerbescheinigung vor. 

Wichtige Hinweise zum Lichbild ab 01.05.2025

Zum Stichtag 01.05.2025 erfolgt eine bundesweite Umstellung des Lichtbildverfahrens ohne Übergangszeitraum. Wir haben auf diese Vorgaben keinen Einfluss und keine Möglichkeit Ausnahmeentscheidungen zu treffen. Bitte berücksichtigen Sie das Datum Ihres Termines.

Vorsprache bis 30.04.2025

Das Lichtbild kann entweder als Ausdruck vorgelegt werden (biometrisch im Format 45 x 35 mm) oder am Selbstbedienungsterminal aufgenommen werden. Die Nutzung des Terminals ist gebührenpflichtig; es entstehen Kosten in Höhe von 6,00 Euro. Dieses Foto wird nicht ausgedruckt, sondern direkt in das Fachverfahren übertragen. Für Säuglinge oder Kleinkinder ist das Selbstbedienungsterminal nicht geeignet. Mitgebrachte Lichtbilder müssen als Ausdruck in ausreichender Qualität vorgelegt werden. Eine digitale Übermittlung ist nicht möglich. 

Vorsprache ab 01.05.2025

Das Lichtbild kann entweder direkt bei den Mitarbeitenden im Bürgeramt gegen eine Gebühr in Höhe von 6,00 Euro aufgenommen werden oder durch einen Fotodienstleister in eine speziell gesicherte Cloud hochgeladen werden. Die Person erhält vom Fotodienstleister einen Code, mit dem die Ausweis- bzw. Passbehörde das Lichtbild digital abrufen kann. Folgende Dienstleister, die bereits an das neue System angebunden sind, sind uns bekannt (Stand 24.04.2025):

https://alfo-passbild.com/

https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462

Das Mitbringen eines Lichtbildes als Ausdruck ist nicht mehr zulässig. 

Hinweis für Fotografen: Sie interessieren sich für die Anbindung an die Cloudlösung? Hier finden Sie weitere Informationen zum Ablauf und zur Anbindung. 

Die Lieferzeit beträgt ca. 2 bis 3 Wochen. 

Bundespersonalausweisgesetz in der derzeit gültigen Fassung.

Personalausweis, Ausweis, Perso
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