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- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
Vorläufiger Bundespersonalausweis
Sie benötigen einen vorläufigen Personalausweis?
Zuständig für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist das Bürgeramt, wenn Sie hier Ihre Hauptwohnung in Lüdenscheid haben. Die Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises beträgt maximal drei Monate. Eine Verlängerung der Gültigkeit des Dokuments ist nicht möglich.
Bitte erfragen Sie vor Reisen ins Ausland, ob ein vorläufiger Ausweis anerkannt wird, da dieses nicht in allen Ländern der Fall ist. Näheres hierzu erfahren auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes.
Die Gebühr für den vorläufigen maschinenlesbaren Personalausweis beträgt 10,00 €.
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bitte bringen Sie Ihren bisherigen Bundespersonalausweis, Reisepass oder Kinderausweis mit. Falls diese Dokumente nicht mehr vorhanden sind, wird der Führerschein oder ein Zeuge über 18. Jahre mit gültigem Ausweis in Verbindung mit Ihrer Geburtsurkunde- oder Heiratsurkunde benötigt.
Soweit vorhanden, legen Sie bitte auch Ihre Einbürgerungsurkunde, Ihren Vertriebenenausweis oder die Spätaussiedlerbescheinigung vor.
Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bzw. bis zu drei Monaten vor Vollendung des 16. Lebensjahres) ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig. Es ist das Einverständnis von beiden Elternteilen notwendig. Obliegt das Sorgerecht einem Elternteil muss der entsprechende Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden.
Wichtige Hinweise zum Lichbild ab 01.05.2025
Zum Stichtag 01.05.2025 erfolgt eine bundesweite Umstellung des Lichtbildverfahrens ohne Übergangszeitraum. Wir haben auf diese Vorgaben keinen Einfluss und keine Möglichkeit Ausnahmeentscheidungen zu treffen. Bitte berücksichtigen Sie das Datum Ihres Termines.
Vorsprache bis 30.04.2025
Das Lichtbild kann entweder als Ausdruck vorgelegt werden (biometrisch im Format 45 x 35 mm) oder am Selbstbedienungsterminal aufgenommen werden. Die Nutzung des Terminals ist gebührenpflichtig; es entstehen Kosten in Höhe von 6,00 Euro. Dieses Foto wird nicht ausgedruckt, sondern direkt in das Fachverfahren übertragen. Für Säuglinge oder Kleinkinder ist das Selbstbedienungsterminal nicht geeignet. Mitgebrachte Lichtbilder müssen als Ausdruck in ausreichender Qualität vorgelegt werden. Eine digitale Übermittlung ist nicht möglich.
Vorsprache ab 01.05.2025
Das Lichtbild kann entweder direkt bei den Mitarbeitenden im Bürgeramt gegen eine Gebühr in Höhe von 6,00 Euro aufgenommen werden oder durch einen Fotodienstleister in eine speziell gesicherte Cloud hochgeladen werden. Die Person erhält vom Fotodienstleister einen Code, mit dem die Ausweis- bzw. Passbehörde das Lichtbild digital abrufen kann. Folgende Dienstleister, die bereits an das neue System angebunden sind, sind uns bekannt (Stand 24.04.2025):
https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462
Das Mitbringen eines Lichtbildes als Ausdruck ist nicht mehr zulässig.
Hinweis für Fotografen: Sie interessieren sich für die Anbindung an die Cloudlösung? Hier finden Sie weitere Informationen zum Ablauf und zur Anbindung.
- Bundespersonalausweisgesetz in der derzeit gültigen Fassung; Zf. 5a.4 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001