- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
Stefan
Frenz
Fachdienstleiter
Termine nach Vereinbarung
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Termine nach Vereinbarung.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 17-1403
- Fax
- 02351 17-1717
- buergeramt@luedenscheid.de
Vorläufiger Bundespersonalausweis
Sie benötigen einen vorläufigen Personalausweis?
Zuständig für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist das Bürgeramt, wenn Sie hier Ihre Hauptwohnung in Lüdenscheid haben. Die Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises beträgt maximal drei Monate. Eine Verlängerung der Gültigkeit des Dokuments ist nicht möglich.
Bitte erfragen Sie vor Reisen ins Ausland, ob ein vorläufiger Ausweis anerkannt wird, da dieses nicht in allen Ländern der Fall ist. Näheres hierzu erfahren auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes.
Die Gebühr für den vorläufigen maschinenlesbaren Personalausweis beträgt 10,00 €.
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bitte bringen Sie Ihren bisherigen Bundespersonalausweis, Reisepass oder Kinderausweis mit. Falls diese Dokumente nicht mehr vorhanden sind, wird der Führerschein oder ein Zeuge über 18. Jahre mit gültigem Ausweis in Verbindung mit Ihrer Geburtsurkunde- oder Heiratsurkunde benötigt.
Soweit vorhanden, legen Sie bitte auch Ihre Einbürgerungsurkunde, Ihren Vertriebenenausweis oder die Spätaussiedlerbescheinigung vor.
Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bzw. bis zu drei Monaten vor Vollendung des 16. Lebensjahres) ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig. Es ist das Einverständnis von beiden Elternteilen notwendig. Obliegt das Sorgerecht einem Elternteil muss der entsprechende Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden.
Wichtige Hinweise zum Lichbild
Zur Beantragung Ihres Personalausweises/Reisepasses benötigen Sie ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild. Seit dem 01.05.2025 ist es aufgrund einer Gesetzesänderung nicht mehr möglich ausgedruckte Passbilder für Personalausweise und Reisepässe zu verwenden.
Das Lichtbild kann direkt bei den Mitarbeitenden im Bürgeramt gegen eine Gebühr in Höhe von 6,00 Euro aufgenommen werden. Für Säuglinge und Kleinkinder ist die die Bilderfassung im Bürgeramt derzeit nicht geeignet.
Alternativ können Sie Lichtbilder durch eine/n registrierte/n Fotodienstleister/in erstellen lassen. Sie erhalten in diesem Fall einen Code, mit dem die Ausweis- bzw. Passbehörde das Lichtbild digital abrufen kann. Folgende Dienstleister, die bereits an das neue System angebunden sind, sind uns bekannt (Stand 24.04.2025):
https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462
Hinweis für Fotografen: Sie interessieren sich für die Anbindung an die Cloudlösung? Hier finden Sie weitere Informationen zum Ablauf und zur Anbindung.
- Bundespersonalausweisgesetz in der derzeit gültigen Fassung; Zf. 5a.4 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001