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Reisevollmachten für Minderjährige
Informationen zu Reisevollmachten für Minderjährige
Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil, ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie eine Kopie der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten mitzugeben.
Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden ist/sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten.
Es wird folgender Inhalt der Bescheinigung empfohlen:
- Personalien der/des Alleinreisenden
- Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten
- Reiseroute
- Personalien eventuell volljähriger Begleitpersonen
- Kopien der Ausweisdaten des/der Personensorgeberechtigten
- Ggf. Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache (durch Übersetzerbüro)
Der Vordruck für die Reisevollmacht für Minderjährige in deutscher Sprache liegt im Bürgeramt vor bzw. steht hier als Download bereit.
Für verbindliche Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen im Zielland wenden Sie sich bitte an die zuständige Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland.
Auf besonderen Wunsch können die Unterschriften der Personensorgeberechtigten gebührenpflichtig amtlich beglaubigt werden.
In diesem Fall ist die Vorsprache aller unterschriftsleistender Personen erforderlich, da die Unterschrift vor Ort getätigt werden muss! In der Terminbuchung für das Bürgeramt finden Sie dieses Leistung unter dem Stichwort "Beglaubigung".
Weitere Reiseinformationen finden Sie auch auf der Internetseite der Bundespolizei und des Auswärtigen Amtes.
Die Gebühr beträgt 1,50 Euro pro Unterschriftsbeglaubigung.