198. Marienstraße 15
Denkmalumfang:
Das Denkmal umfasst das konstruktive Gerüst mit Außenwänden, Geschossdecken, Dachstuhl, Dach sowie die Fassade mit Fenstern und Fensterläden.
Historische Entwicklung
Das Gebäude ist schon unter der Nr. 28 im sogenannten Moser-Plan, der nach dem Stadtbrand Lüdenscheids von 1723 aufgestellt worden ist, verzeichnet. Als Eigentümer werden Melchior und Everhard Aßmann angegeben.[1] Sie sind Brüder und von Beruf Kleinschmiede.[2]
Sowohl über den Zustand als auch über die Wiederaufbauhilfen gibt es in der Brandakte folgenden Eintrag: Johann Eberhard und Johann Melchior Asmann, 2 Brüdere ihre Häuser wären zum Teil untern her gut geblieben, das Ober Gebäu würde ihnen wieder zu erbauen 150 Rt. kosten, sonst hätte er Johann Melchior Aßmann einige Mobilien darin verloren, welche zu 5 Rt. anschlägt. Joh. Eberh. Asmann hätte etwa an Mobilien vor 2 Rt. dabei verloren. Fac. 157,- [3]
Ebenfalls im preußischen Urkataster von 1831 ist das Gebäude mit Eigentümer verzeichnet. Er hießt Hermann Diedrich Memel.
Weitere Besitzer des Hauses werden im Häuserbuch aufgeführt:[1] 1746 Melchior Assmann, 1782 Hermann Diedrich Halfmann, 1802 Heinrich Wilhelm Halfmann (Drahtzieher), 1880 Wilhelm Köster, 1912 Postschaffner Peter Halfmann, dann Witwe Lina Halfmann, 1967 Else Pleuger.
Beschreibung:
Leicht aus der Häuserflucht nach hinten versetzt, steht das mit einem Satteldach geschlossene, giebelständige verputzte Bruchsteinhaus. Es schließt zu beiden Seiten unmittelbar an die Nachbarhäuser an. Während südlich noch ein schmaler Spalt zwischen den Häusern besteht, ist das nördlich, um 1900 gebaute Haus unmittelbar an die Traufwand gesetzt worden. Das Gebäude Marienstraße 15 besteht aus zwei Geschossen, ist dreiachsig aufgeteilt und hat einen holzverkleideten Giebel, in dem sich ein kleines Fenster befindet. Der Eingang, eine einflüglige Tür (erneuert) und daneben ein Fenster sind durch einen auf Rustikapilastern ruhenden Giebel zusammengefasst und damit aus der übrigen Fassade herausgehoben. Die übrigen, leicht hochrechteckigen Kreuzstockfenster (erneuert) haben Klappläden. Das Innere ist in seiner wandfesten Ausstattung und den Oberflächen in jüngerer Zeit ausgetauscht oder erneuert worden.
Begründung
Das hier in Rede stehende Gebäude ist in oben genanntem Umfang bedeutend für Städte und Siedlungen, da es seit dem Stadtbrand von 1723 – also der ältesten, greifbaren Bauschicht in der Kernstadt von Lüdenscheid dokumentiert ist. In der Brandakte wird bestätigt, dass das Mauerwerk weitgehend erhalten geblieben ist, so dass es in seiner Lage auch noch älter als 1723 ist. Es ist damit ein wichtiger Bestandteil der ringartig um die Kirche angelegten Wohnbebauung.
Für die Erhaltung und Nutzung liegen städtebauliche Gründe vor, da die aus der Straßenflucht zurückspringende Lage schon im „Moser-Plan“ verzeichnet ist und somit eine nahezu 300 Jahre alte Situation hier für jeden sichtbar wird. Offensichtlich hängt dieser Rücksprung mit der Einmündung der Herzogstraße in die Marienstraße zusammen, da auch dieser Zustand auf allen verfügbaren Plänen besteht.
Zum anderen ist es städtebaulich interessant, weil es mit seinem südlichen Nachbarhaus zur ältesten Bauschicht in der Straße gehört und so noch ein Bild des vorindustriellen Lüdenscheids vermittelt, zum anderen erkennt man an der Nordseite wie rücksichtslos die historistische Nachfolgebebauung vorging, die mit den Veränderungen der Stadt zum kommerziellen Zentrum seit dem späten 19. Jahrhundert einherging.
[1] Alfred Dietrich Rahmede, Lüdenscheider Häuserbuch, Lüdenscheid 1967, S. 18.
[1] Wilhelm Sauerländer, Die Brandakte von 1723, Lüdenscheid o.J., S. 61.
[2] Ebd S. 187.
[3] Ebd. S. 66, Der Eintrag stammt aus der Schadensaufnahme vom 14. September 1723.