157. Freiherr-vom-Stein-Straße 27

 

Denkmalwertbegründung

Das Gebäude ist als kurz nach dem Ersten Weltkrieg errichtetes ehemaliges städtisches Kinderheim bedeutend für die Geschichte der Stadt Lüdenscheid und ihre Menschen, bezeugt es doch das große Ausmaß öffentlicher Fürsorge in der Zwischenkriegszeit. Für die Erhaltung und Nutzung des Gebäudes liegen wissenschaftlich-architekturgeschichtliche Gründe vor, da es sich um ein überdurchschnittlich fein durchgebildetes Beispiel neoklassizistischer Architektur handelt, so dass in der Zusammenschau auch mit unmittelbar benachbarten Baudenkmälern die Entwicklung architektonischer Stilrichtungen im frühen 20. Jhdt. anschaulich wird. Angesichts des - bis auf den Austausch von Verschleißteilen - nur wenig veränderten Äußeren ist davon auszugehen, dass auch im Inneren die Grundstruktur der tragenden Wände und Decken noch im ursprünglichen Zustand vorhanden ist.