146. Gewölbekeller Luisenstraße 15
Denkmalwertbegründung
Das Gewölbe im hinteren Teil des o. g. Gebäudes stammt höchst wahrscheinlich aus der Zeit vor 1723. Nach dem Stadtbrand, der in diesem Jahr stattgefunden hatte, wurden die zerstörten Gebäude auf den noch erhaltenen Kellergewölben wieder errichtet. Das Gebäude Luisenstraße 15 wurde dabei direkt mit der Stadtmauer verbunden, die zu dieser Zeit unmittelbar an der Rückseite der Häuser der Luisenstraße entlang führte. Es handelt sich um ein Kreuzgratgewölbe aus Bruchstein über nahezu quadratischem Grundriss. Der Zugang des Hauses wirkt wie ein nachträglicher Durchbruch. Auf jeden Fall wurde er mit dem Neubau des Hauses 1892 verändert. Der Gewölbekeller ist bedeutend für die Geschichte des Menschen, hier für die Menschen von Lüdenscheid, da es sich hier um die älteste noch vorhandene Bausubstanz in Lüdenscheid handelt und somit eines der wichtigsten stadtgeschichtlichen Zeugnisse bildet.Für die Erhaltung und Nutzung liegen wissenschaftliche, hier architekturgeschichtliche Gründe vor, da es ein gutes Beispiel eines spätmittelalterlichen Kreuzgratgewölbes im profanen Bereich ist. Das Gebäude an sich ist, da am Äußeren und Inneren weitgehende Veränderungen vorgenommen wurden, zumindest als erhaltenswerte Bausubstanz einzustufen, da es als wichtiger Bestandteil der Häusergruppe Luisenstraße 15, 17, 19 anzusehen ist.
Der Gewölbekeller ist am 02.06.2003 unter der laufenden Nummer 146 in die Denkmalliste der Stadt Lüdenscheid eingetragen worden.