101. Werdohler Straße 68b (Kinofoyer Filmpalast)

Das Foyer und der Eingangsbereich können durch ihre repräsentative Ausstat­tung auch ohne den dazugehörigen Zuschauerraum die gestalterische Funktion und optische Wirkung des Kinobaues der 50er Jahre bezeugen. Die in allen Details erhaltene geschwungene Linie, die Verwendung damals moderner Baumate­rialien, wie Glasbausteine, Aluminiumprofile und schlanke Stahlstützen, sollte in seiner Modernität den Anspruch des Mediums Film veranschaulichen. Das kunsthandwerklich ausgeführte Gitter im Treppenaufgang zeigt dagegen in zahlreichen allegorischen Darstellungen die traditionelle Verbindung zwischen Musik, Theater und Kino auf.

Besonders bedeutend ist diese ursprüngliche für Lüdenscheid, weil das Kino vor allem in den 50- und 60er Jahren das Freizeitverhalten der Lüdenscheider Bevölkerung mitprägte und bestimmte. Das Kino wird heute wieder in vollem Umfang genutzt und betrieben.

Das Gebäude steht in Privatbesitz. das Kinofoyer wurde am 25. September 1990 unter der laufenden Nummer 101 in die Denkmalliste der Stadt Lüdenscheid eingetragen.