Gestaltungssatzung und Gestaltungsfibel

Altstadtsatzung und Innenstadtgestaltung

Die Altstadt Lüdenscheids hat einen charakteristischen, unverwechselbaren historischen Grundriss. Zudem gibt es einen umfangreichen, zum größten Teil gut erhaltenen Baubestand aus dem Mittelalter und der Gründerzeit. Dieses wertvolle Erbe zu bewahren und zu erneuern, ist Ziel der seit dem 9.09.2010 vom Rat beschlossenen Gestaltungssatzung für die gesamte Altstadt. Durch die qualitative Weiterentwicklung der Altstadt soll mit Hilfe der Gestaltungssatzung das vorhandene Potential stärker in den Vordergrund gestellt und die hochwertige Baustruktur gesichert werden.

Die Altstadt von Lüdenscheid verfügt über ein einzigartiges Stadtbild, dass von zeitgeschichtlichen Epochen geprägt ist. Auf Grundlage der Gestaltungssatzung kann gemeinsam mit der Stadt Lüdenscheid eine gestalterische Umsetzung von Vorhaben erfolgen. Seit der Veröffentlichung der Gestaltungssatzung am 15.09.2010 sind viele positive Beispiele von Gebäudesanierungen umgesetzt worden, die einem respektvollen Umgang mit der historischen Bausubstanz zur Darstellung bringen.

Wenn Sie Informationen zur Instandsetzung und Modernisierung von Bauvorhaben, eine Bauberatung für Renovierungsmaßnahmen im Bereich der Altstadt und der Wilhelmstraße benötigen oder eine neue Werbeanlage planen, haben Sie die Möglichkeit, sich speziell für Vorhaben beraten zu lassen. Diese Beratung ist besonders hilfreich, wenn für Ihr Vorhaben aufgrund der bestehenden Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen im Bereich der Innenstadt Genehmigungen erforderlich sind.

Die Gestaltungssatzung sowie die dazugehörige Gestaltungsfibel stehen unten zum Download bereit. Im Austausch mit dem Fachdienst Bauleitplanung und Städtebau können auf Grundlage der Gestaltungssatzung Lösungen entwickelt werden, die mit den Vorgaben der Satzung im Einklang stehen.

In der folgenden Planskizze können Sie den Geltungsbereich der Gestaltungssatzung für die nördliche und südliche Altstadt sowie im Bereich der Wilhelmstraße einsehen und prüfen, ob Ihr Gebäude innerhalb dieses Bereichs liegt.

Für Fragen zur Gestaltung von Werbeanlagen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder während der Sprechzeiten im Rathaus zur Verfügung.

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