Grundstück Mozartstraße

Das ruhig gelegene Baugrundstück an der Mozartstraße in Lüdenscheid bietet die ideale Grundlage für ein Eigenheim. Umgeben von viel Grün und dennoch stadtnah gelegen, profitieren Sie von einer hervorragenden Anbindung an Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Freizeitangeboten und die Innenstadt. Die natürliche Umgebung sorgt für ein angenehmes Wohngefühl, während die Anliegerstraße wenig Verkehr garantiert. Ein perfekter Ort für Familien, Paare oder alle, die sich ein entspanntes Wohnen im Grünen wünschen, ohne auf die Nähe zur Stadt verzichten zu müssen.

Grundstücksdaten

Gemarkung Lüdenscheid-Stadt
Flur 2 Flurstück 141 tlw.
ca. 540 m²

Kaufpreis

90.000,00 € zuzüglich Vertragsnebenkosten sowie Vermessungs- und Katasterkosten

Für Rückfragen zum Grundstück steht Ihnen Frau Haacke vom Fachdienst Zentrale Gebäudewirtschaft Abteilung Immobilienwirtschaft gern zur Verfügung. 

Bei Fragen zum Baurecht wenden Sie sich bitte an Herrn Pohlmann vom Fachdienst Bauleitplanung und Städtebau.

Meike Haacke

Zentrale Gebäudewirtschaft - ZGW (Regiebetrieb)
Immobilienwirtschaft (IW)

Moritz Pohlmann

Fachdienst Bauleitplanung und Städtebau (61)

Verkauf: Der Verkauf des Grundstücks bedarf noch der Zustimmung des Rates der Stadt Lüdenscheid. Es besteht seitens der Stadt Lüdenscheid keine Verpflichtung, das Grundstück an einen Interessenten zu verkaufen. 

 

Baurecht: Bebauungsplan Nr. 511 „Unterm Freihof“, 4. Änderung

wesentliche Festsetzungen:

  • Allgemeines Wohngebiet
  • GRZ von 0,4 mit drei Vollgeschossen
  • offene Bauweise
  • nur geneigte Dächer zulässig

 

detaillierte Informationen: 

https://www.o-sp.de/luedenscheid/plan?pid=45818

 

Bitte beachten Sie auch die anliegende Grünsatzung der Stadt Lüdenscheid vom 29.09.2023.

 

Erschließung: Erschließungskosten nach Baugesetzbuch fallen nicht mehr an. Ver- und Entsorgungsleitungen liegen in der Mozartstraße.

 

Besonderheiten: Die Fläche nördlich des Baugrundstücks sind im Altlastenkataster des Märkischen Kreises unter Nr. 017 „Buckesfeld“ eingetragen. Es handelt sich hierbei um eine Altablagerung. Es können Gründungsmehrkosten entstehen.

Auf dem Baugrundstück befindet sich das Gewässer Buckesfelder Bach. Dieses geht einschließlich der Bachverrohrung in das Eigentum des Erwerbers über.

 

Bebauung: 

  • Wohnhausbebauung alternativ
  • Bebauung mit einer Garagen- und/oder Stellplatzanlage (Hinweis: Die Alternativbebauung ist nur möglich, wenn sich nach 2-monatiger Veröffentlichung kein Verkauf zur Wohnhausbebauung abzeichnet.)
  • Der Erwerber wird verpflichtet, das Bauvorhaben innerhalb bestimmter Fristen (ca. 2 Jahre) fertig zu stellen und Klimaschutzbedingungen einzuhalten, im Wesentlichen:
    • Bau eines Passivhauses oder eines Energieeffizienzhauses mit dem Standard 40 oder besser
    • Errichtung einer Photovoltaikanlage
    • Begrünung der verbleibenden Dachflächen
    • Brauchwassernutzung mindestens für Toilettenanlagen und Umlagebewässerung
    • Verbot von Schottergärten