Bei einer durchgehenden Geschwindigkeit von 50 km/h auf der gesamten Ortsdurchfahrt wären auf etwa zwei Dritteln der Strecke die zulässigen Richtwerte für den Lärmschutz deutlich überschritten – und zwar sowohl tagsüber als auch in der Nacht. Zu diesem Ergebnis kommt die Berechnung des zuständigen Straßenbaulastträgers Straßen.NRW. Daher bleibt es auf der Volmestraße zwischen dem Ortseingang in Höhe der Hausnummer 61 und ungefähr bis zu den Einmündungen zu „Am Kamp“ und „Lindenhof“ bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern.
Auf dem verbleibenden Drittel hingegen würden die Lärmschutzvorgaben auch dann eingehalten, wenn Verkehrsteilnehmer hier mit 50 km/h unterwegs wären. Deswegen wird die „Tempo 30“-Zone – in Fahrtrichtung Schalksmühle gesehen – ab Höhe der Hausnummer 127 und bis zum Ortsausgang in Kürze aufgehoben.
"Tempo 30" Folge der A45-Vollsperrung
Die durchgehende „Tempo 30“-Zone auf der Volmestraße in Brügge hat die Stadtverwaltung im Juni 2023 eingerichtet. Es handelte sich um eine Reaktion auf die Vollsperrung der A45 bei Lüdenscheid, die zu einer massiven Zunahme des Verkehrs vor allem auf etlichen Hauptverkehrsstraßen, darunter die B54, geführt hatte. Mit der Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit sollte in Brügge die Verkehrssicherheit erhöht und der Lärmpegel gesenkt werden.
Wie angekündigt, ließ die Stadtverwaltung die Notwendigkeit der Schutzmaßnahme einige Monate nach Aufhebung der Autobahn-Vollsperrung noch einmal prüfen. Die jetzt vorgelegte Lärmberechnung basiert auf den Daten einer Verkehrszählung.
Die zeigt übrigens, dass der Verkehr auf der B54 im Vergleich zu der Zeit vor der A45-Sperrung zwischen drei und 17 Prozent zugenommen hat. Das Lkw-Aufkommen allerdings hat sich überaus deutlich reduziert – und zwar zwischen 25 und 44 Prozent.
Lüdenscheid, 21. Mai 2026