Der Grund für die Entscheidung ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu finden: Bei schutzwürdigen Einrichtungen, die innerorts nicht in einer „Tempo 30“-Zone oder in einem verkehrsberuhigten Bereich gelegen sind, soll sich die Reduzierung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit nach den Öffnungs- bzw. nach den Zeiten richten, in denen am meisten los ist. Für die Hochstraße haben die Verkehrsplaner auch die Nutzung des neuen Pumptracks und des Kleinspielfelds im benachbarten Stadtgarten berücksichtigt. Beide Anlagen sind zentrale Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche.
Nach Rücksprache mit dem Geschwister-Scholl- und dem direkt dahinter gelegenen Zeppelin-Gymnasium sowie der Musikschule steht jetzt fest: Von täglich 6 bis 22 Uhr bleibt es dabei, dass Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich der Hochstraße nur mit 30 Stundenkilometern unterwegs sein dürfen. Von 22 bis 6 Uhr am Folgetag hingegen sind in Kürze 50 km/h erlaubt. Ein entsprechender Hinweis soll demnächst angebracht werden.
In Lüdenscheid gibt es darüber hinaus sechs weitere schutzwürdige Einrichtungen, die außerhalb geschwindigkeitsreduzierter Bereiche liegen und für die eine zeitlich befristete „Tempo 30“-Regelung gilt bzw. in Kürze gelten soll:
Seniorenheim an der Parkstraße: täglich von 7 bis 19 Uhr
Johanniter-Kita Hochstraße: Montag bis Freitag von 6 bis 17 Uhr
Westschule und Spielplatz an der Kölner Straße: täglich von 6 bis 22 Uhr
Hauptschule Stadtpark an der Parkstraße: täglich von 7 bis 19 Uhr
Seniorenheim an der Weststraße: täglich von 7 bis 19 Uhr (neu)
Einrichtung für Menschen mit Behinderung an der Freisenbergstraße: Montag bis Freitag von 7 bis 16 Uhr (neu)
Als schutzwürdige Einrichtungen gelten an Straßen gelegene Betreuungsangebote für Kinder, Schulen, Spielplätze, Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
Lüdenscheid, 25. Juni 2026