Neue Gestaltungssatzung für Altstadt und Wilhelmstraße

Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat im Dezember 2025 eine neue Gestaltungssatzung für die nördliche und südliche Altstadt sowie für den Bereich der Wilhelmstraße beschlossen. Seit dem 15. Januar 2026 ist sie rechtskräftig. Sie ersetzt die bisherige Satzung aus dem Jahr 2010 und soll dazu beitragen, das historische Stadtbild zu bewahren und gleichzeitig moderne Nutzungen und Gestaltungsformen zu ermöglichen.

Klare Regeln für ein attraktives Stadtbild

Die Gestaltungssatzung regelt, wie Gebäude, Fassaden, Werbeanlagen und Freiräume in diesen sensiblen Innenstadtbereichen gestaltet werden dürfen. Ziel ist es, ein stimmiges Erscheinungsbild zu sichern, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen und das besondere Flair der Altstadt langfristig zu erhalten.

Was bringt die neue Gestaltungssatzung?

Die neue Satzung ist deutlich übersichtlicher und einfacher anzuwenden als bisher. Inhalte wurden gestrafft, verständlicher formuliert und um Grafiken ergänzt. Damit soll es Eigentümerinnen und Eigentümern, Gewerbetreibenden sowie Planenden leichter gemacht werden, sich frühzeitig zu orientieren und genehmigungsfähige Lösungen zu entwickeln.

Besonders rund um das Thema „Werbeanlagen“ für Geschäfte in der Innenstadt wurden die Regelungen neu strukturiert. So wird in der Satzung deutlicher, wo, in welcher Größe und in welcher Form Werbung zulässig ist. Zu große oder störende Werbeanlagen sollen vermieden werden, während gleichzeitig praktikable und zeitgemäße Lösungen – etwa mit Einzelbuchstaben oder zurückhaltender Beleuchtung – möglich bleiben.

Neu ist, dass in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zugelassen werden können, wenn sie zum Charakter der Altstadt passen. So kann die Stadt künftig individueller auf besondere Situationen reagieren, ohne die gestalterischen Grundsätze aufzugeben. Auch moderne Anforderungen, etwa für Solaranlagen oder technische Aufbauten, sind in der Satzung geregelt.

Ein zusätzlicher Abschnitt befasst sich erstmals mit privaten Abfallbehältern im öffentlichen Raum. Ziel ist es, dauerhafte Abstellflächen vor historischen Gebäuden in der Altstadt zu vermeiden und ein einheitliches, ordentliches Erscheinungsbild sicherzustellen.

Unterstützung statt Hürden

Die Gestaltungssatzung versteht sich nicht als bürokratisches Hindernis, sondern als Hilfsmittel. Sie soll frühzeitig Klarheit schaffen, Planungen erleichtern und Konflikte vermeiden. Wer in der Altstadt bauen, umbauen oder werben möchte, erhält mit der Satzung eine verlässliche Orientierung.

Nach Inkrafttreten der Satzung plant der zuständige Fachdienst Bauleitplanung und Städtebau eine gezielte Information der Öffentlichkeit, unter anderem durch Pressearbeit und kompakte Informationsmaterialien. So sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende frühzeitig wissen, worauf es ankommt.

Mit der neuen Gestaltungssatzung setzt die Stadt Lüdenscheid ein klares Zeichen für ein attraktives, lebendiges und zugleich geschütztes Stadtbild in ihrer Innenstadt und historischen Altstadt.

Link zur Gestaltungssatzung

Lüdenscheid, 20. Januar 2026

Blick in eine der Altstadt-Gassen bei Sonnenschein
Foto: Rolf Rutzen