Schäden an Dachkonstruktion der Halle Hauptschule Stadtpark
„Eine tageweise Sperrung wäre nur dann notwendig, wenn das Dach durch starken Schneefall zusätzliche Lasten aufnehmen müsste“, erklärt Peter Meltzer, stellvertretender Leiter der Zentralen Gebäudewirtschaft der Stadt Lüdenscheid (ZGW). Dann würde das Dach sofort vom Schnee geräumt werden und die Halle könnte anschließend wieder genutzt werden.
So ist eine Nutzung der Halle für den Schul- und Vereinssport zumindest bis zum Ende des Schuljahres möglich. Für eine Sanierung in der zweiten Jahreshälfte müsste die Halle dann gesperrt werden. Zu diesem Zeitpunkt sollten dann aber wieder mehr Ausweichkapazitäten bereitstehen, da die Sanierung der Sporthallen Zepp und Tinsberg dann abgeschlossen sein sollen.
Ein genaues Sanierungskonzept für die Sporthalle Stadtpark wird derzeit noch entwickelt. Im Bau- und Verkehrsausschuss am Mittwoch, 4. Februar, werden ein öffentlich bestellter Sachverständiger für Holzleimbau und Peter Meltzer (ZGW) einen aktuellen Sachstand zu den Sanierungen der Sporthallen geben.
Zum Hintergrund
Dachtragwerke von Hallen mit Spannweiten über zwölf Metern müssen alle fünf Jahre überprüft werden. Diese Pflicht ergibt sich aus den Vorgaben der sogenannten Argebau der Länder. Die regelmäßigen Prüfungen betreffen auch die Sporthallen der Stadt Lüdenscheid. Während in den vorangegangenen Prüfungen im Jahr 2020 keine Halle Schäden aufwies, ist es in diesem Prüfungsturnus bereits die dritte Sporthalle in Lüdenscheid, die wegen Schäden an den Leimholzbindern der Dachkonstruktion saniert werden muss.
Lüdenscheid, 3. Februar 2026