„Aktuell gibt es viele verschiedene Punkte, die dagegensprechen, möglichst schnell eine Verpackungssteuer in Lüdenscheid einzuführen“, sagte Sven Haarhaus. Das machte der Kämmerer am Beispiel Tübingen fest. Die baden-württembergische Universitätsstadt hat als bundesweit erste deutsche Kommune eine Abgabe auf Einwegprodukte in der Gastronomie eingeführt, um die Müllmenge zu reduzieren. Die Satzung umfasst zwar gerade einmal zwei Seiten, braucht aber wegen zahlloser Sonderregelungen eine „Auslegungshilfe“ von 22 Seiten.
Ein Beispiel: Eine im Karton gelieferte Pizza fällt in Tübingen nicht unter die Verpackungssteuer, eine vom Kunden abgeholte hingegen schon. Und: Für Speisen, die am „Drive-in“-Schalter abgeholt werden, wird auch keine Extraabgabe fällig. Unterm Strich seien die Regelungen „recht kompliziert“ und damit wenig praktikabel, bilanzierte Haarhaus. Zumal auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts keine rechtliche Klarheit bei der Anwendung bringe, wie der Kämmerer in der Sitzungsvorlage zum Thema Verpackungssteuer ausführt.
Hoffnung auf einheitliche Regelung für NRW
Die Stadt Lüdenscheid wünsche sich, so wie die meisten anderen Kommunen des nordrhein-westfälischen Städtetages auch, eine einheitliche, für ganz NRW geltende Regelung mit klaren Vorgaben. Was auch den Vorteil hätte, dass ein „steuerrechtlicher Flickenteppich“, also je nach Kommune unterschiedliche Steuersätze und Vorgaben, vermieden werden könnte, erklärte der Kämmerer.
Das allerdings ist leicht gesagt als getan. Die erstmalige Einführung einer Verpackungssteuer müsste vom Land abgesegnet werden. Dafür wiederum bräuchte es zunächst eine entsprechende Satzung – und einen Vorreiter, der eine solche auf den Weg bringt. Hier kommen die Städte Bonn und vor allem Köln ins Spiel, die sich im Rat für die Steuer auf Einwegprodukten ausgesprochen haben. Im Idealfall könnten deren Satzungen als „Muster“ für ganz NRW dienen, so Haarhaus. „Für uns macht es aktuell keinen Sinn, selbst an einer Verpackungssteuer zu arbeiten. Wir werden die weitere Entwicklung aber genau beobachten“, fasste der Kämmerer zusammen.
Wie wirkt sich die EU-Verpackungsordnung aus?
Zu bedenken sind auch die Auswirkungen der Verpackungsverordnung, die die Europäische Union zum 12. August 2026 einführt – mit dem Ziel, statt auf Einweg- verstärkt auf Mehrwegprodukte zu setzen und somit die Abfallmengen zu verringern.
Zwei Bürger hatten die Einführung einer Verpackungssteuer für Lüdenscheid angeregt. Damit, so deren Argumentation, solle Verpackungsmüll reduziert, die Hauptverursacher an der Kostendeckung für die Abfallbeseitigung beteiligt und Verursacher in die Umwelt und Klima geschützt werden.
Lüdenscheid, 24. Juni 2025