Hundebestandsaufnahme verlängert

Seit Mitte April führt ein externes Unternehmen für die Stadt Lüdenscheid eine umfassende Hundebestandsaufnahme im gesamten Stadtgebiet durch. Ursprünglich war geplant, die Erfassung bis zu Beginn der Sommerferien abzuschließen. Aufgrund einiger Personalengpässe musste die Bestandsaufnahme nun verlängert werden. Während der Ferien pausiert die Aufnahme aktuell. Direkt nach den Sommerferien geht es dann aber weiter. Konkret bedeutet das, dass die Mitarbeitenden des Dienstleisters weiterhin bei Haushalten in Lüdenscheid vorbeigehen, um den vorhandenen Hundebestand zu ermitteln.

Wozu dient die Hundebestandsaufnahme?

Die letzte Hundebestandsaufnahme liegt fast 23 Jahre zurück. Leider musste immer wieder festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihres Hundes nachgekommen sind. Von einer flächendeckenden Überprüfung erhofft sich die Stadt Lüdenscheid mehr Gerechtigkeit bei der Zahlung von Hundesteuer. Aktuell sind 3.800 Hunde in Lüdenscheid gemeldet. Seit Beginn der Bestandsaufnahme wurden 300 neue Hunde angemeldet.

Wie genau läuft die Bestandsaufnahme ab?

 Im Zuge der Hundebestandsaufnahme klingeln die Mitarbeitenden an den Türen der Lüdenscheider Haushalte und weisen sich deutlich aus. Diese Regeln gelten:

  • Kein Betreten der Wohnungen: Die Mitarbeitenden des Unternehmens müssen keine Wohnungen oder Häuser betreten. Die Befragung erfolgt an der Haustür.

  • Legitimation: Alle Beauftragten tragen gut sichtbar einen Lichtbildausweis, der von der Stadt Lüdenscheid ausgestellt wurde. Im Zweifelsfall kann dieser kontrolliert werden.

  • Keine Bargeldannahme: Die Kontrolleure sind nicht berechtigt, Hundesteuer-Anmeldungen entgegenzunehmen, Bargeld zu kassieren oder Bußgelder zu erheben.

Appell zur Anmeldung

Die Stadt Lüdenscheid weist ausdrücklich darauf hin, dass Hunde, die noch nicht angemeldet sind, unverzüglich bei der Steuerabteilung der Stadt Lüdenscheid angemeldet werden müssen. Bei einer Neuanmeldung wird die Hundesteuer rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Anschaffung des Tieres festgesetzt. Werden im Rahmen der Befragung nicht angemeldete Hunde festgestellt, kann dies neben der rückwirkenden Steuerfestsetzung auch zu einem Bußgeldverfahren führen.

Hundehalterinnen und Hundehalter, die Fragen zur Anmeldung haben, können sich an den Fachdienst Finanzen, Steuern und Beteiligungen unter 02351 17-2533 oder per E-Mail an steuern@luedenscheid.de wenden. Die Anmeldung kann auch online über das Serviceportal der Stadt Lüdenscheid durchgeführt werden.

Lüdenscheid, 13. August 2026

Ein Hund, der sich das Maul leckt.
James Barker/unsplash.com