Kulturelle Veranstaltungen werden nach Maßgabe der Richtlinien für die Förderung kultureller Veranstaltungen vergeben.
Folgende Angaben sind für die Antragstellung erforderlich:
1. formloser Antrag
2. Nennung Ansprechpartner, Erreichbarkeit (Mail und telefonisch) und Kontodaten
3. Nennung aller laufenden Kosten und Erträge des Vereins
4. Nennung aller Konzerte/Veranstaltungen im laufenden Jahr mit allen Einnahmen und Kosten
Die Fördermittel aus dem städtischen Haushalt seien „zur Unterstützung der laufenden Vereinsarbeit oder im Rahmen von kulturellen Veranstaltungen gedacht, nicht jedoch für größere Investitionsmaßnahmen“, teilt der Fachdienst mit. Ein Nachweis über die Verwendung der Gelder müsse bis zum 31. März 2026 erbracht werden.
Die Förderung kommt nur für eine Veranstaltung infrage, die in Lüdenscheid stattfindet und in vollem Umfang öffentlich zugänglich ist. Außerdem muss der Antragsteller die Veranstaltung mindestens zur Hälfte mitgestalten.
Anträge mit Nennung des Verwendungszwecks können eingereicht werden
- per E-Mail an axel.schwabecher@luedenscheid.de
- per Post an Stadt Lüdenscheid, Fachdienst Kultur, Museen und Archiv, z.H. Axel Schwabecher, Rathausplatz 2, 58507 Lüdenscheid
Vereine oder Gruppen, die bereits einen Zuschuss oder eine Förderung von der Stadt Lüdenscheid erhalten, sind von der Vergabe ausgeschlossen.
Lüdenscheid, 1. August 2025