Erst wenn alle Arbeiten in einem Bereich erledigt sind, geht’s mit dem nächsten Abschnitt weiter. Eine weitere Vorgabe für die beauftragte Firma: Die Arbeiten dürfen ausschließlich von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 17 Uhr ausgeführt werden. Außerhalb dieser Zeiten muss die Straße befahrbar sein, Aufbrüche nach Beendigung des Tagwerks also verschlossen und Absperrungen an die Seite gestellt werden. Die Anwohner, die von der Vollsperrung in dem jeweiligen Abschnitt betroffen sind, sollen jeweils mindestens vier Tage vorher von dem ausführenden Unternehmen darüber informiert werden. Zu Fuß sind alle Gebäude jederzeit erreichbar.
Lüdenscheid, 4. August 2025