- Anschrift
- 001 Altenaer Straße 1 58507 Lüdenscheid
Martina
Pfeiffer
Gesamtverwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitext
Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 17-1533
- Fax
- 02351 17-1702
- steuern@luedenscheid.de
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- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
Martina
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Vergnügungssteuer
Hier finden Sie Informationen zur Vergnügungssteuer.
Haben Sie Spielautomaten in Ihrer Gaststätte oder in einer Spielhalle aufgestellt?
Dies sind nur wenige Beispiele für Vergnügungen oder Veranstaltungen, die Sie bei der Stadtverwaltung Lüdenscheid anmelden müssen, weil sie steuerpflichtig sind.
So sind Spielapparate mit oder ohne Gewinnmöglichkeit umgehend (spätestens bis zum 7. Werktag des folgenden Kalendermonats) nach deren Aufstellen bzw. Entfernen schriftlich anzuzeigen.
Die Steuer beträgt je Apparat und angefangenen Kalendermonat in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen für
Apparate mit Gewinnmöglichkeit 20 % des Einspielergebnisses,
Apparate ohne Gewinnmöglichkeit 30 Euro.
Die Steuer beträgt je Apparat und angefangenen Kalendermonat in Gastwirtschaften und sonstigen Orten für
Apparate mit Gewinnmöglichkeit 9 % des Einspielergebnisses,
Apparate ohne Gewinnmöglichkeit 23 Euro.
Nähere Einzelheiten können Sie in der Vergnügungssteuersatzung der Stadtverwaltung Lüdenscheid nachlesen, oder fragen Sie Ihren Ansprechpartnerin.
- Die maßgeblichen Regelungen zur Vergnügungssteuer finden Sie in der Vergnügungssteuersatzung der Stadtverwaltung Lüdenscheid.
- Allgemeine Regelungen finden Sie im Kommunalabgabengesetz.
Kontakt
Rathaus
Raum: 609 (6. OG)
Rathausplatz 2
58507
Lüdenscheid
Tag | |
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Montag: | 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr |
Darüber hinaus können individuelle Termine vereinbart werden.