Reisepass

Sie möchten verreisen und benötigen einen Reisepass?

Der Besitz eines Reisepasses ist für deutsche Staatsangehörige nicht generell verpflichtend (anders als der Besitz eines gültigen Bundespersonalausweises ab der Vollendung des 16. Lebensjahres). Wenn Sie allerdings eine Reise antreten wollen, benötigen Sie je nach Zielland für die Einreise und den Aufenthalt einen Reisepass, ggf. auch ein Visum. Bitte informieren Sie sich über die jeweiligen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen Ihres Ziellandes auf den Seiten des Auswärtigen Amtes oder über die App "Sicher Reisen".

Für die Beantragung eines Reisepasses ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich. Das gilt auch für die Fälle, in denen für Minderjährige (auch Kinder und Säuglinge) ein Reisepass beantragt wird. In diesen Fällen erfolgt die Antragstellung durch beide Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben. Die Antragstellung kann in diesem Fall auch durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird. Dafür ist das Formular „Elternbescheinigung“ ausgefüllt und unterschrieben bei der Antragstellung vorzulegen. Von dem nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteil ist der Ausweis/Reisepass oder eine Kopie des jeweiligen Dokuments vorzulegen. Die Anwesenheit des Kindes ist bei der Antragstellung erforderlich.

Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen. Maßgeblich ist hier die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung laut Melderegister.

Steht die elterliche Sorge ausschließlich einem Elternteil zu, ist dieser allein zur Antragstellung berechtigt.

Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre, ansonsten zehn Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Die Fertigstellung des neuen Reisepasses durch die Bundesdruckerei dauert in der Regel drei bis sechs Wochen. Wenn Sie Ihren neuen Reisepass schneller benötigen, kann dieser gegen eine zusätzliche Gebühr von 32 Euro (zusätzlich zu den regulären Pass-Gebühren, siehe unten) im Express-Verfahren hergestellt werden. Bei einer Antragstellung bis 12 Uhr liegt Ihr Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Mo. – Fr., ohne Feiertage und Betriebsschließungstage am Sitz des Passproduzenten) im Bürgeramt bereit.

Können Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Reisepass auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abholen zu lassen. Die bevollmächtigte Person muss sich bei der Abholung durch die Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses ausweisen können und die Vollmacht sowie Ihren bisherigen Reisepass (falls vorhanden) vorlegen.

Wichtige Hinweise zum Lichbild 

Zur Beantragung Ihres Personalausweises/Reisepasses benötigen Sie ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild. Seit dem 01.05.2025 ist es aufgrund einer Gesetzesänderung nicht mehr möglich ausgedruckte Passbilder für Personalausweise und Reisepässe zu verwenden. 

Das Lichtbild kann direkt bei den Mitarbeitenden im Bürgeramt gegen eine Gebühr in Höhe von 6,00 Euro aufgenommen werden. Für Säuglinge und Kleinkinder ist die die Bilderfassung im Bürgeramt derzeit nicht geeignet. 

 Alternativ können Sie Lichtbilder durch eine/n registrierte/n Fotodienstleister/in erstellen lassen. Sie erhalten in diesem Fall einen Code, mit dem die Ausweis- bzw. Passbehörde das Lichtbild digital abrufen kann. Folgende Dienstleister, die bereits an das neue System angebunden sind, sind uns bekannt (Stand 24.04.2025):

https://alfo-passbild.com/

https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462

Hinweis für Fotografen: Sie interessieren sich für die Anbindung an die Cloudlösung? Hier finden Sie weitere Informationen zum Ablauf und zur Anbindung. 

Sie sind 24 Jahre oder älter?

Die Gebühr für den Reisepass beträgt 70,00 €.

Sie sind noch keine 24 Jahre alt?

Die Gebühr für den Reisepass beträgt 37,50 €.


Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.


Für Vielreisende besteht auch die Möglichkeit, einen Pass mit 48 Seiten auszustellen. Die Mehrkosten hierfür betragen 22,00 Euro.

Mehrkosten für Express-Reisepässe: 32,00 Euro

Gebührenfrei ist die Berichtigung der Wohnortangabe.

Bei Ihrer persönlichen Vorsprache bringen Sie bitte Ihren bisherigen Reisepass, Kinderreisepass oder Personalausweis mit. Ebenfalls wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild benötigt. 

Wichtige Hinweise zum Lichbild 

Zur Beantragung Ihres Personalausweises/Reisepasses benötigen Sie ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild. Seit dem 01.05.2025 ist es aufgrund einer Gesetzesänderung nicht mehr möglich ausgedruckte Passbilder für Personalausweise und Reisepässe zu verwenden. 

Das Lichtbild kann direkt bei den Mitarbeitenden im Bürgeramt gegen eine Gebühr in Höhe von 6,00 Euro aufgenommen werden. Für Säuglinge und Kleinkinder ist die die Bilderfassung im Bürgeramt derzeit nicht geeignet. 

 Alternativ können Sie Lichtbilder durch eine/n registrierte/n Fotodienstleister/in erstellen lassen. Sie erhalten in diesem Fall einen Code, mit dem die Ausweis- bzw. Passbehörde das Lichtbild digital abrufen kann. Folgende Dienstleister, die bereits an das neue System angebunden sind, sind uns bekannt (Stand 24.04.2025):

https://alfo-passbild.com/

https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462

Hinweis für Fotografen: Sie interessieren sich für die Anbindung an die Cloudlösung? Hier finden Sie weitere Informationen zum Ablauf und zur Anbindung. 

  • Passgesetz
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