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Reisepass
Sie möchten verreisen und benötigen einen Reisepass?
Der Besitz eines Reisepasses ist für deutsche Staatsangehörige nicht generell verpflichtend (anders als der Besitz eines gültigen Bundespersonalausweises ab der Vollendung des 16. Lebensjahres). Wenn Sie allerdings eine Reise antreten wollen, benötigen Sie je nach Zielland für die Einreise und den Aufenthalt einen Reisepass, ggf. auch ein Visum. Bitte informieren Sie sich über die jeweiligen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen Ihres Ziellandes auf den Seiten des Auswärtigen Amtes oder über die App "Sicher Reisen".
Für die Beantragung eines Reisepasses ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich. Das gilt auch für die Fälle, in denen für Minderjährige (auch Kinder und Säuglinge) ein Reisepass beantragt wird. In diesen Fällen erfolgt die Antragstellung durch beide Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben. Die Antragstellung kann in diesem Fall auch durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird. Dafür ist das Formular „Elternbescheinigung“ ausgefüllt und unterschrieben bei der Antragstellung vorzulegen. Von dem nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteil ist der Ausweis/Reisepass oder eine Kopie des jeweiligen Dokuments vorzulegen. Die Anwesenheit des Kindes ist bei der Antragstellung erforderlich.
Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen. Maßgeblich ist hier die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung laut Melderegister.
Steht die elterliche Sorge ausschließlich einem Elternteil zu, ist dieser allein zur Antragstellung berechtigt.
Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre, ansonsten zehn Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Die Fertigstellung des neuen Reisepasses durch die Bundesdruckerei dauert in der Regel drei bis sechs Wochen. Wenn Sie Ihren neuen Reisepass schneller benötigen, kann dieser gegen eine zusätzliche Gebühr von 32 Euro (zusätzlich zu den regulären Pass-Gebühren, siehe unten) im Express-Verfahren hergestellt werden. Bei einer Antragstellung bis 12 Uhr liegt Ihr Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Mo. – Fr., ohne Feiertage und Betriebsschließungstage am Sitz des Passproduzenten) im Bürgeramt bereit.
Können Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Reisepass auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abholen zu lassen. Die bevollmächtigte Person muss sich bei der Abholung durch die Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses ausweisen können und die Vollmacht sowie Ihren bisherigen Reisepass (falls vorhanden) vorlegen.
Wichtige Hinweise zum Lichbild ab 01.05.2025
Zum Stichtag 01.05.2025 erfolgt eine bundesweite Umstellung des Lichtbildverfahrens ohne Übergangszeitraum. Wir haben auf diese Vorgaben keinen Einfluss und keine Möglichkeit Ausnahmeentscheidungen zu treffen. Bitte berücksichtigen Sie das Datum Ihres Termines.
Vorsprache bis 30.04.2025
Das Lichtbild kann entweder als Ausdruck vorgelegt werden (biometrisch im Format 45 x 35 mm) oder am Selbstbedienungsterminal aufgenommen werden. Die Nutzung des Terminals ist gebührenpflichtig; es entstehen Kosten in Höhe von 6,00 Euro. Dieses Foto wird nicht ausgedruckt, sondern direkt in das Fachverfahren übertragen. Für Säuglinge oder Kleinkinder ist das Selbstbedienungsterminal nicht geeignet. Mitgebrachte Lichtbilder müssen als Ausdruck in ausreichender Qualität vorgelegt werden. Eine digitale Übermittlung ist nicht möglich.
Vorsprache ab 01.05.2025
Das Lichtbild kann entweder direkt bei den Mitarbeitenden im Bürgeramt gegen eine Gebühr in Höhe von 6,00 Euro aufgenommen werden oder durch einen Fotodienstleister in eine speziell gesicherte Cloud hochgeladen werden. Die Person erhält vom Fotodienstleister einen Code, mit dem die Ausweis- bzw. Passbehörde das Lichtbild digital abrufen kann. Folgende Dienstleister, die bereits an das neue System angebunden sind, sind uns bekannt (Stand 24.04.2025):
https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462
Das Mitbringen eines Lichtbildes als Ausdruck ist nicht mehr zulässig.
Hinweis für Fotografen: Sie interessieren sich für die Anbindung an die Cloudlösung? Hier finden Sie weitere Informationen zum Ablauf und zur Anbindung.
Sie sind 24 Jahre oder älter?
Die Gebühr für den Reisepass beträgt 70,00 €.
Sie sind noch keine 24 Jahre alt?
Die Gebühr für den Reisepass beträgt 37,50 €.
Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.
Für Vielreisende besteht auch die Möglichkeit, einen Pass mit 48 Seiten auszustellen. Die Mehrkosten hierfür betragen 22,00 Euro.
Mehrkosten für Express-Reisepässe: 32,00 Euro
Gebührenfrei ist die Berichtigung der Wohnortangabe.
Bei Ihrer persönlichen Vorsprache bringen Sie bitte Ihren bisherigen Reisepass, Kinderreisepass oder Personalausweis mit. Ebenfalls wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild benötigt.
Wichtige Hinweise zum Lichbild ab 01.05.2025
Zum Stichtag 01.05.2025 erfolgt eine bundesweite Umstellung des Lichtbildverfahrens ohne Übergangszeitraum. Wir haben auf diese Vorgaben keinen Einfluss und keine Möglichkeit Ausnahmeentscheidungen zu treffen. Bitte berücksichtigen Sie das Datum Ihres Termines.
Vorsprache bis 30.04.2025
Das Lichtbild kann entweder als Ausdruck vorgelegt werden (biometrisch im Format 45 x 35 mm) oder am Selbstbedienungsterminal aufgenommen werden. Die Nutzung des Terminals ist gebührenpflichtig; es entstehen Kosten in Höhe von 6,00 Euro. Dieses Foto wird nicht ausgedruckt, sondern direkt in das Fachverfahren übertragen. Für Säuglinge oder Kleinkinder ist das Selbstbedienungsterminal nicht geeignet. Mitgebrachte Lichtbilder müssen als Ausdruck in ausreichender Qualität vorgelegt werden. Eine digitale Übermittlung ist nicht möglich.
Vorsprache ab 01.05.2025
Das Lichtbild kann entweder direkt bei den Mitarbeitenden im Bürgeramt gegen eine Gebühr in Höhe von 6,00 Euro aufgenommen werden oder durch einen Fotodienstleister in eine speziell gesicherte Cloud hochgeladen werden. Die Person erhält vom Fotodienstleister einen Code, mit dem die Ausweis- bzw. Passbehörde das Lichtbild digital abrufen kann. Folgende Dienstleister, die bereits an das neue System angebunden sind, sind uns bekannt (Stand 24.04.2025):
https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462
Das Mitbringen eines Lichtbildes als Ausdruck ist nicht mehr zulässig.
Hinweis für Fotografen: Sie interessieren sich für die Anbindung an die Cloudlösung? Hier finden Sie weitere Informationen zum Ablauf und zur Anbindung.
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