Hundesteuer

Sie haben einen Hund? Lesen Sie hier, was Sie über die Hundesteuer wissen sollten.

Hunde sind innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in Ihren Haushalt anzumelden, denn alle Hunde, die in Lüdenscheid gehalten werden, sind grundsätzlich zu versteuern.

Wenn Sie Ihren Hund abgeben oder wenn er gestorben oder entlaufen ist, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen abmelden. Dies gilt auch, wenn Sie von Lüdenscheid in eine andere Stadt wegziehen.

In der Hundesteuersatzung der Stadtverwaltung Lüdenscheid können Sie nachlesen, unter welchen Voraussetzungen Sie eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung für Ihren Hund beantragen können. Bitte nehmen Sie hierzu auch die Beratung des Bürgeramtes in Anspruch.

Bescheidkopien (für Sie selbst oder als Bevollmächtigte/r für eine/n Dritte/n) können ganz einfach online über das Serviceportal angefordert werden. Die Bezahlung erfolgt insoweit per Lastschrift oder giropay. Die angeforderte Kopie wird anschließend im Portal bereitgestellt und kann dann von Ihnen heruntergeladen werden.

Die Hundesteuer beträgt zur Zeit jährlich, wenn

  • nur ein Hund gehalten wird, 120,00 €,
  • zwei Hunde gehalten werden, je Hund 180,00 €,
  • drei und mehr Hunde gehalten werden, je Hund 240,00 €,
  • ein oder mehr Kampfhunde gehalten werden, je Kampfhund 864,00 €.

Welche Hunde zu den Kampfhunden gehören, können Sie in der Hundesteuersatzung nachlesen.

Möchten Sie die Hundesteuer bequem von Ihrem Konto abbuchen lassen? Dann finden Sie weiter unten auf dieser Seite das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat.

An- und Abmeldeformulare stehen online zur Verfügung. Sie können auch ein entsprechendes Formular im Bürgeramt bekommen. Die Anmeldungen enthalten Angaben über Anschaffungsdatum, Alter, Rasse und den Vorbesitzer des Hundes. Die Abmeldungen sollen Angaben über die Rasse und das Abschaffungsdatum enthalten. Gegebenenfalls ist auch eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen, wenn Ihr Hund eingeschläfert werden musste.

Die Hundesteuer wird erhoben nach dem Kommunalabgabengesetz und nach der Hundesteuersatzung der Stadtverwaltung Lüdenscheid.

Kontakt

Rathaus
Raum: 629 (6.OG)
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag:08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr

Darüber hinaus können individuelle Termine vereinbart werden.

Rathaus
Raum: 630 (6. OG)
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag:08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr

Darüber hinaus können individuelle Termine vereinbart werden.

Rathaus
Raum: 632 (6. OG)
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag:08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr

Darüber hinaus können individuelle Termine vereinbart werden.

Rathaus
Raum: 631 (6. OG)
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Öffnungszeiten
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Montag:08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag:08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr

Darüber hinaus können individuelle Termine vereinbart werden.