Hilfe für hochgradig Sehbehinderte (Anträge)

Hier erhalten Sie Informationen über mögliche Hilfen für hochgradig Sehbehinderte.

Hilfe für hochgradig Sehbehinderte erhalten Personen, bei denen das bessere Auge mit Gläserkorrektion ohne besondere optische Hilfsmittel eine Sehschwäche von nicht mehr als 1/20 oder krankhafte Veränderungen aufweist, die das Sehvermögen in entsprechendem Maße einschränken. Weitere Voraussetzung ist, dass die Personen das 16. Lebensjahr vollendet haben und in Nordrhein-Westfalen leben.

Hilfe für hochgradig Sehbehinderte wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag wird im Fachdienst Soziale Leistungen gestellt und dann zur Entscheidung an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe weitergeleitet.

Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG)