Blindengeld (Anträge)

Hier erhalten Sie nähere Informationen über die Beantragung von Blindengeld.

Blindengeld erhalten in Nordrhein-Westfalen lebende Personen, die blind sind oder deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt oder die nicht nur vorübergehende Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad haben, dass Sie mit Personen gleichzusetzen sind, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt.

Blindengeld wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag wird im Fachdienst Soziale Leistungen gestellt und dann zur Entscheidung an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster weitergeleitet.

Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG)