Eingliederungshilfe (Anträge)

Hier erhalten Sie nähere Informationen zur Beantragung von Eingliederungshilfe.

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den Behinderten in die Gesellschaft einzugliedern. Die hierzu notwendigen finanziellen Hilfen können bei der Stadt Lüdenscheid beantragt werden. Der Antrag wird dann zur Entscheidung an den Märkischen Kreis oder den Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster weitergeleitet.

  • Sozialgesetzbuch IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
  • §§ 90 ff. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
  • Richtlinien des Märkischen Kreises