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Fischereischein beantragen, verlängern oder umtauschen
Digitalisierung bei den Fischereischeinen - Antragsstellung in Zukunft auch bequem von zu Hause möglich
Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung in Nordrhein-Westfalen treten im Juli 2026 umfangreiche Änderungen im Fischereirecht in Kraft. Hierzu zählen insbesondere die Einführung des digitalen Fischereischeins und die digitale Entrichtung der Fischereiabgabe.
Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich Inhaber eines gültigen Fischereischeins sein. Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Nähere Informationen zu den Prüfungsvoraussetzungen erhalten Sie bei der unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises.
Mit einem neuen digitalen Fischereischeinverfahren erfolgt die Verwaltung von Fischereischeinen in Nordrhein-Westfalen künftig digital und deutlich nutzerfreundlicher. Sie haben künftig die Wahl zwischen der Antragstellung online über das NRW Serviceportal oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung bei uns im Bürgeramt. Zudem werden neue Fischereischeine als fälschungssichere Scheckkarte sowie als digitales Zertifikat bereitgestellt.
Wichtiger Hinweis
Das Bürgeramt weist darauf hin, dass aufgrund der umfangreichen Verfahrensanpassungen in den Behörden in ganz NRW am 01. und am 02. Juli keine Fischereischeinanträge bearbeitet werden können. Das betrifft Neuanträge sowie Verlängerungsanträge. Erst ab dem 03. Juli 2026 wird dies nach dem neuen Verfahren möglich sein. Wer es ganz eilig hat, kann sein Anliegen alternativ bis 30. Juni 2026 erledigen lassen, dann allerdings noch in der gewohnten Art und Weise mit dem Fischereischein im bisherigen Format. Die erforderlichen Unterlagen bis 30.06.2026 finden Sie unten auf dieser Seite.
Was ändert sich?
Fischereischeine, Ausländerfischereischeine sowie Nachweise über die Entrichtung der Fischereiabgabe können nun als digitale Dokumente geführt werden. Sie entscheiden selbst, ob sie den Fischereischein digital auf dem Smartphone, als Ausdruck oder als Karte im Scheckkartenformat mitführen möchten.
Für die Ausübung der Fischerei in Nordrhein-Westfalen ist neben einem Fischereischein ein Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe erforderlich.
Bislang wurde die Fischereiabgabe gemeinsam mit den Verwaltungsgebühren bei der Ausstellung oder Verlängerung des Fischereischeins erhoben. Künftig handelt es sich um zwei getrennte Verfahren:
- Ausstellung des Fischereischeins
- Ausstellung eines Nachweises über die Entrichtung der Fischereiabgabe
Der Fischereischein wird künftig auf Lebenszeit ausgestellt. Seine Gültigkeit für die Fischereiausübung erhält er jedoch erst durch die Entrichtung der Fischereiabgabe.
Die Fischereiabgabe kann wahlweise für ein Kalenderjahr oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre entweder mit Gültigkeitsbeginn im aktuell laufenden oder im nächsten Kalenderjahr entrichtet werden.
Kostenübersicht
| Verwaltungsleistung | Bei Beantragung online in EUR | Bei Beantragung vor Ort im Bürgeramt in EUR | ||||
| Fischereischein auf Lebenszeit | 18,00 | 30,00 | ||||
Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr | Abgabe | Gebühr | Gesamt | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
| 10,00 | 4,00 | 14,00 | 10,00 | 12,00 | 22,00 | |
Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 5 aufeinanderfolge Kalenderjahre | Abgabe | Gebühr | Gesamt | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
| 30,00 | 12,00 | 42,00 | 30,00 | 20,00 | 50,00 | |
Ausländerfischereischein
| Abgabe | Gebühr | Gesamt | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
| 10,00 | 10,00 | 20,00 | 10,00 | 22,00 | 32,00 | |
Bei Beantragung online in EUR | Bei Beantragung beim zuständigen Landesamt | |||||
| Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit (früher: Sonderfischereischein) | 30,00 | 30,00 | ||||
In Nordrhein-Westfalen sind ab dem 1. Juli 2026 folgende Dokumente mitzuführen:
- Nachweis des Fischereischeins (als Scheckkarte oder in digitaler Form auf dem Smartphone oder als Ausdruck des digitalen Dokuments)
- Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe (digital oder als Ausdruck)
- ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) zur eindeutigen Identifizierung; Jugendliche können Ihre Identität auch durch einen Schülerausweis nachweisen.
- ein gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer.
Digitaler Fischereischein
Personen, die ab dem 1.Juli 2026 die Fischerprüfung bestanden haben, können den Fischereischein sowohl im Bürgeramt als auch online über das NRW-Serviceportal beantragen.
Personen, die vor dem 1. Juli 2026 eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein erhalten haben, müssen Ihren bisherigen Fischereischein bzw. ihr Fischerprüfungszeugnis aufgrund der erforderlichen Überprüfung auf Fälschungsmerkmale erst bei Ablauf der Gültigkeit des Fischereischeins und im Rahmen eines Verlängerungsantrags vorlegen. Ein sofortiger Umtausch oder eine Vorsprache ist nicht erforderlich, solange der Fischereischein noch gültig ist.
Der Onlinedienst für die Beantragung des neuen Fischereischeins erfordert einen sicheren Login über BundID (digitale Identitätsplattform des Landes Nordrhein-Westfalen) mit der eID Funktion Ihres Personalausweises. Hierfür benötigen Sie Ihren Personalausweis und die auf Ihrem Smartphone oder Computer installierte Ausweis-App des Bundes (detaillierte Nutzerhinweise finden Sie hier). Die Einrichtung und Nutzung der BundID sowie der eID-Ausweisfunktion inkl. der Ausweis-App sind vollständig kostenfrei.
Die Nutzung des Onlinedienstes erfordert die Bezahlung mittels einer Kreditkarte.
Nach erfolgter Bezahlung steht der digitale Fischereischein unmittelbar im Postfach des BundID-Nutzerkontos der antragstellenden Person zur Verfügung. Bei Antragstellung vor Ort bei uns im Bürgeramt erfolgt die Ausgabe per E-Mail und/oder als Ausdruck ebenfalls unmittelbar. Der Scheckkarten-Fischereischein wird wenige Wochen später automatisch per Post zugestellt.
Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 nach dem alten Muster ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Auf Wunsch können Bürgerinnen und Bürger ihren bisherigen Fischereischein bereits vorzeitig in den o. g. digitalen Nachweis und die Karte umwandeln. Die bereits gezahlte Fischereiabgabe wird auf den neuen Fischereischein übertragen. Für die Erteilung des neuen Fischereischeins fällt eine einmalige Gebühr an. Die Umschreibung (Digitalisierung) der alten Papier-Fischereischeine kann NICHT über einen Onlinedienst des Landes beantragt werden. Die Umschreibung wird ausschließlich bei uns im Bürgeramt vorgenommen.
Entrichtung der Fischereiabgabe
Die Entrichtung der Fischereiabgabe kann online über das NRW-Serviceportal oder bei uns vor Ort im Bürgeramt erfolgen. Die Nutzung der Onlinedienste erfordert die Bezahlung mittels einer Kreditkarte.
Ausländerfischereischein
Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr für einen Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind, kann auch ohne Fischerprüfung ein Jahresfischereischein (Ausländerfischereischein) erteilt werden, wenn sie in anderer Weise die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse besitzen. Die Beantragung eines Jahresfischereischeines (Ausländerfischereischein) kann online über das NRW-Serviceportal oder bei uns im Bürgeramt erfolgen. Örtlich zuständig ist die Gemeinde, auf deren Gebiet die Fischerei ausgeübt werden soll.
Die Gebühr für die Erteilung eines Ausländerfischereischeins beträgt 10 Euro zuzüglich 10 Euro Fischereiabgabe, soweit die Beantragung online erfolgt. Erfolgt die Beantragung bei uns im Bürgeramt beträgt die Gebühr 22 Euro zuzüglich 10 Euro Fischereiabgabe. Die Nutzung der Onlinedienste erfordert die Bezahlung mittels einer Kreditkarte
Fischereischein mit Begleitung
Personen, die auf Grund körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit erteilt werden. Der Fischereischein mit Begleitung berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines Fischereischeins.
Die Beantragung eines Fischereischeines mit Begleitung kann online über das NRW-Serviceportal oder auf dem Postweg beim Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW, Leibnitzstraße 10, 45659 Recklinghausen, Telefon 02361/3050, eMail verbraucherschutz@lave.nrw.de, erfolgen. Der Fischereischein mit Begleitung wird auf Lebenszeit erteilt. Die Gebühr beträgt 30 Euro.
Jugendfischereischein
Der Jugendfischereischein wurde im Rahmen der Modernisierung des Fischereischeinwesens als Maßnahme der Entbürokratisierung abgeschafft.
Kinder und Jugendliche zwischen 10 und einschließlich 15 Jahren dürfen nach der neuen Rechtslage die Fischerei in Begleitung einer Fischereischeininhaberin oder eines Fischereischeininhabers ausüben.
Zur Identitäts- und Altersüberprüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis) oder ein Schülerausweis mitzuführen. Diese Dokumente sind auch beim Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen vorzulegen.
Antworten auf häufige Fragen zum digitalen Fischereischein finden Sie in den FAQ.
Ausstellung und Verlängerung bis 30.06.2026
Erstausstellung eines Fischereischeines:
Der Fischereischein berechtigt die Inhaberin oder den Inhaber zur Ausübung der Fischerei im Bundesgebiet. Zusätzlich ist ggf. eine Vereinbarung mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer eines Gewässers zu treffen, z.B. durch Abschluss eines Pachtvertrages.
Verlängerung des Fischereischeines:
Die Verlängerung des Fischereischeines kann nur dann vorgenommen werden, wenn es der Zustand des Dokumentes, hierbei insbesondere die Aktualität des Passfotos, zulässt.
Jugendfischereischein:
Der Jugendfischereischein wird ebenfalls im Bürgeramt ausgestellt für Kinder und Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. Dieser kann auch ohne abgelegte Fischereiprüfung erteilt werden und berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines. Die Antragstellung muss durch eine/n Erziehungsberechtigte/n erfolgen. Der Jugendfischereischein hat eine Gültigkeit von einem Jahr.
Die Fischereiprüfung wird von der Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises durchgeführt (Tel. 0 23 51 / 9 66-63 24).
Folgende Gebühren werden von Ihnen für die Ausstellung bzw. die Verlängerung erhoben:
- 48,00 € für einen Fünfjahresfischereischein,
- 16,00 € für einen Jahresfischereischein sowie
- 8,00 € für einen Jugendfischereischein.
Folgende Unterlagen werden bei der Erstausstellung eines Fischereischeines von Ihnen benötigt:
- Nachweis der abgelegten Fischereiprüfung (Ausnahme: Jugendfischereischein),
- ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass) sowie
- ein aktuelles Passbild.
Sofern Sie Ihren Fischereischein verlängern lassen möchten, werden folgende Nachweise benötigt:
- ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass),
- der abgelaufene Fischereischein sowie
- ggf. ein aktuelles Passbild (sofern Sie auf dem bisherigen Foto nicht mehr zweifelsfrei zu erkennen sind).
- Landesfischereigesetz in der derzeit gültigen Fassung
Link zur Online Antragsstellung ab 03.07.2026
Onlinedienst Fischereischein Ausstellung
Onlinedienst Ausländerfischereischein
Onlinedienst Fischereischein mit Begleitung
Weiterführende Links
Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein Westfalen
Fischereiverband Nordrhein Westfalen
Untere Fischereibehörde Märkischer Kreis