Fischereischein beantragen, verlängern oder umtauschen

Digitalisierung bei den Fischereischeinen - Antragsstellung auch bequem von zu Hause möglich 

Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung in Nordrhein-Westfalen sind im Juli 2026 umfangreiche Änderungen im Fischereirecht in Kraft getreten. Hierzu zählen insbesondere die Einführung des digitalen Fischereischeins und die digitale Entrichtung der Fischereiabgabe.

Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich Inhaber eines gültigen Fischereischeins sein. Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Nähere Informationen zu den Prüfungsvoraussetzungen erhalten Sie bei der unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises. 

Mit einem neuen digitalen Fischereischeinverfahren erfolgt die Verwaltung von Fischereischeinen in Nordrhein-Westfalen künftig digital und deutlich nutzerfreundlicher. Sie haben künftig die Wahl zwischen der Antragstellung online über das NRW Serviceportal oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung bei uns im Bürgeramt. Zudem werden neue Fischereischeine als fälschungssichere Scheckkarte sowie als digitales Zertifikat bereitgestellt.

Wichtiger Hinweis

Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit gültig. Ein sofortiger Umtausch ist nicht erforderlich.

Was hat sich geändert? 

  • Fischereischeine werden auf Lebenszeit ausgestellt.
  • Die Fischereiabgabe wird getrennt vom der Gebühr für den Fischereischein erhoben und kann wahlweise für ein Kalenderjahr oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre entweder mit Gültigkeitsbeginn im aktuell laufenden oder im nächsten Kalenderjahr entrichtet werden.
  • Fischereischein und Nachweis der Fischereiabgabe können digital, als Ausdruck oder als Scheckkarte genutzt werden.

Kostenübersicht

VerwaltungsleistungBeantragung online in EUR

Beantragung im Bürgeramt in EUR

 

Fischereischein auf Lebenszeit 18,00

30,00

Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für

1 Kalenderjahr

AbgabeGebührGesamtAbgabeGebührGesamt
10,004,0014,0010,0012,0022,00

Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für

5 aufeinanderfolge Kalenderjahre

AbgabeGebührGesamtAbgabeGebührGesamt
30,0012,0042,0030,0020,0050,00

Ausländerfischereischein
(Jahresfischereischein)

 

AbgabeGebühr GesamtAbgabeGebührGesamt
10,0010,0020,0010,0022,0032,00
 
 Beantragung online in EURBeantragung beim zuständigen Landesamt in EUR
Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit
(früher: Sonderfischereischein)
30,0030,00

 

Welche Unterlagen müssen beim Angeln mitgeführt werden?

In Nordrhein-Westfalen sind ab dem 1. Juli 2026 folgende Dokumente mitzuführen:

  • Nachweis des Fischereischeins (als Scheckkarte oder in digitaler Form auf dem Smartphone oder als Ausdruck des digitalen Dokuments)
  • Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe (digital oder als Ausdruck)
  • ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) zur eindeutigen Identifizierung; Jugendliche können Ihre Identität auch durch einen Schülerausweis nachweisen. 
  • ein gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer. 

Digitaler Fischereischein

Personen, die ab dem 1.Juli 2026 die Fischerprüfung bestanden haben, können den Fischereischein sowohl im Bürgeramt als auch online über das NRW-Serviceportal beantragen. 

Personen, die vor dem 1. Juli 2026 eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein erhalten haben, müssen Ihren bisherigen Fischereischein bzw. ihr Fischerprüfungszeugnis aufgrund der erforderlichen Überprüfung auf Fälschungsmerkmale erst bei Ablauf der Gültigkeit des Fischereischeins und im Rahmen eines Verlängerungsantrags vorlegen. Ein sofortiger Umtausch oder eine Vorsprache ist nicht erforderlich, solange der Fischereischein noch gültig ist.  

Der Onlinedienst für die Beantragung des neuen Fischereischeins erfordert einen sicheren Login über BundID (digitale Identitätsplattform des Landes Nordrhein-Westfalen) mit der eID Funktion Ihres Personalausweises. Hierfür benötigen Sie Ihren Personalausweis und die auf Ihrem Smartphone oder Computer installierte Ausweis-App des Bundes (detaillierte Nutzerhinweise finden Sie hier). Die Einrichtung und Nutzung der BundID sowie der eID-Ausweisfunktion inkl. der Ausweis-App sind vollständig kostenfrei.

Die Nutzung des Onlinedienstes erfordert die Bezahlung mittels einer Kreditkarte. 

Nach erfolgter Bezahlung steht der digitale Fischereischein unmittelbar im Postfach des BundID-Nutzerkontos der antragstellenden Person zur Verfügung. Bei Antragstellung vor Ort bei uns im Bürgeramt erfolgt die Ausgabe per E-Mail und/oder als Ausdruck ebenfalls unmittelbar. Der Scheckkarten-Fischereischein wird wenige Wochen später automatisch per Post zugestellt.

Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 nach dem alten Muster ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Auf Wunsch können Bürgerinnen und Bürger ihren bisherigen Fischereischein bereits vorzeitig in den o. g. digitalen Nachweis und die Karte umwandeln. Die bereits gezahlte Fischereiabgabe wird auf den neuen Fischereischein übertragen. Für die Erteilung des neuen Fischereischeins fällt eine einmalige Gebühr an. Die Umschreibung (Digitalisierung) der alten Papier-Fischereischeine kann NICHT über einen Onlinedienst des Landes beantragt werden. Die Umschreibung wird ausschließlich bei uns im Bürgeramt vorgenommen. 

Entrichtung der Fischereiabgabe

Die Entrichtung der Fischereiabgabe kann online über das NRW-Serviceportal oder bei uns vor Ort im Bürgeramt erfolgen. Die Nutzung der Onlinedienste erfordert die Bezahlung mittels einer Kreditkarte.

Ausländerfischereischein

Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr für einen Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind, kann auch ohne Fischerprüfung ein Jahresfischereischein (Ausländerfischereischein) erteilt werden, wenn sie in anderer Weise die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse besitzen. Die Beantragung eines Jahresfischereischeines (Ausländerfischereischein) kann online über das NRW-Serviceportal oder bei uns im Bürgeramt erfolgen. Örtlich zuständig ist die Gemeinde, auf deren Gebiet die Fischerei ausgeübt werden soll.

Die Gebühr für die Erteilung eines Ausländerfischereischeins beträgt 10 Euro zuzüglich 10 Euro Fischereiabgabe, soweit die Beantragung online erfolgt. Erfolgt die Beantragung bei uns im Bürgeramt beträgt die Gebühr 22 Euro zuzüglich 10 Euro Fischereiabgabe. Die Nutzung der Onlinedienste erfordert die Bezahlung mittels einer Kreditkarte

Fischereischein mit Begleitung

Personen, die auf Grund körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit erteilt werden. Der Fischereischein mit Begleitung berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines Fischereischeins.

Die Beantragung eines Fischereischeines mit Begleitung kann online über das NRW-Serviceportal oder auf dem Postweg beim Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW, Leibnitzstraße 10, 45659 Recklinghausen, Telefon 02361/3050, eMail verbraucherschutz@lave.nrw.de, erfolgen. Der Fischereischein mit Begleitung wird auf Lebenszeit erteilt. Die Gebühr beträgt 30 Euro.

Jugendfischereischein

Der Jugendfischereischein wurde im Rahmen der Modernisierung des Fischereischeinwesens als Maßnahme der Entbürokratisierung abgeschafft.

Kinder und Jugendliche zwischen 10 und einschließlich 15 Jahren dürfen nach der neuen Rechtslage die Fischerei in Begleitung einer Fischereischeininhaberin oder eines Fischereischeininhabers ausüben.

Zur Identitäts- und Altersüberprüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis) oder ein Schülerausweis mitzuführen. Diese Dokumente sind auch beim Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen vorzulegen.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zu den neuen Verfahren, den Onlinediensten sowie Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf der Internetseite der Leitstelle für das Fischereischeinwesen Nordrhein-Westfalen.

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