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Kluge
SGB XII (Buchstaben A, B, F, Z)
Gesamtverwaltung
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Seeling
SGB XII (Buchstaben C - E, J)
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Ziomkowski
SGB XII (Buchstaben G - H und K)
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Dohle
SGB XII (Buchstaben M - R)
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Michalakos
SGB XII (Buchstaben I, S - V)
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Lindner
SGB XII (Buchstaben L, W - Y), Besondere Wohnformen (Buchstaben A - Z)
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Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
Durch das Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien gefördert und unterstützt werden.
Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit, die bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt werden. Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Leistungen nach §§ 2 und 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter erhalten, finden Sie weitergehende Informationen auf den Internetseiten des Jobcenters MK.
Wenn Sie Sozialhilfe bzw. Grundsicherung oder Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, haben wir Ihnen hier weitere Informationen zusammengestellt.
Zum Bildungspaket gehören:
- Tagesausflüge für Schülerinnen und Schüler sowie für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung (KiTa) besuchen
- mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben oder mehrtägige Fahrten von Kindertageseinrichtungen
- Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben
- Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben
- Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen, und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege gezahlt wird.
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (z.B. Sportverein, Musikschule etc.)
Die Leistungen werden mit Ausnahme des Schulbedarfes und der Kosten für die Schülerbeförderung nicht als Geldleistungen erbracht. Die Leistungen werden Ihnen vom Fachdienst Soziale Leistungen bewilligt und mit dem jeweiligen Leistungsanbieter direkt abgerechnet.
Bitte bewahren Sie Rechnungen, Quittungen, Nachweise oder Anmeldungen gut auf, da Sie diese gegebenenfalls dem Fachdienst Soziale Leistungen vorlegen müssen.
Für jedes Kind ist ein gesonderter Antrag erforderlich (außer für den persönlichen Schulbedarf). Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.
Entsprechende Formulare finden Sie auf den Seiten des Märkischen Kreises.
Bei der Antragstellung erfahren Sie, welche Unterlagen/Bescheinigungen Sie vorlegen müssen.
§ 34 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
Kontakt
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