Einmalige Beihilfen

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zur Beantragung einmaliger Beihilfen im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt.

Über die laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt hinaus wird ein im Einzelfall bestehender Bedarf durch einmalige Leistungen sichergestellt. Dies gilt für:

  • die Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
  • die Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt sowie
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Einmalige Leistungen können auch Personen erhalten, die zwar nicht laufend hilfebedürftig sind, jedoch den notwendigen Bedarf an einmaligen Leistungen nicht voll aus eigener Kraft bestreiten können. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn das anrechenbare Einkommen nur geringfügig den laufenden Bedarf überschreitet.

Bei Ihrer ersten Vorsprache ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises unerlässlich.

Welche Unterlagen darüber hinaus erforderlich sind, hängt von Ihrem speziellen Einzelfall ab. Diese nennt Ihnen Ihr Ansprechpartner bei der ersten Vorsprache.

  • Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Delegationssatzung und Richtlinien des Märkischen Kreises

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