Grundstück Parkstraße 150

Das Grundstück Parkstraße 150 liegt südlich des Neubaugebietes „Am Stadtpark“ in gesellschaftlich und landschaftlich reizvoller Lage. Der in unmittelbarer Nachbarschaft liegende Stadtpark bietet Ruhe und Erholung. Die Innenstadt ist mit dem Auto in gut fünf Minuten, mit dem Fahrrad in ca. 10 Minuten zu erreichen. Kurze Wege führen ebenfalls zur Bundesautobahn A45. Eine Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr befindet sich direkt in der Parkstraße. Eine in dem Neubaugebiet entstehende Kindertagesstätte macht die Lage auch für junge Familien interessant.

Grundstücksdaten

Gemarkung Lüdenscheid-Stadt
Flur 56 Flurstück 19
1.396 m²

Kaufpreis

Das Grundstück wird im Gebotsverfahren verkauft. Mit der anliegenden Kauferklärung zum Mindestgebot von 280 €/m² = min. 390.880 € (zzgl. Vertragsnebenkosten) ist ein Gestaltungskonzept einzureichen.

Für Rückfragen zum Grundstück steht Ihnen Frau Haacke vom Fachdienst Zentrale Gebäudewirtschaft Abteilung Immobilienwirtschaft gern zur Verfügung. 

Bei Fragen zum Baurecht wenden Sie sich bitte an Herrn Pohlmann vom Fachdienst Bauleitplanung und Städtebau.

Meike Haacke

Zentrale Gebäudewirtschaft - ZGW (Regiebetrieb)
Immobilienwirtschaft (IW)

Moritz Pohlmann

Fachdienst Bauleitplanung und Städtebau (61)

Die Frist zur Abgabe von Angeboten endet am 31.03.2026. Entscheidend für die Berücksichtigung der Kauferklärung inkl. des Gestaltungskonzeptes ist das Eingangsdatum bei der Stadt.

 

Verfahren: Nach Ablauf der Angebotsfrist und Prüfung der eingereichten Dokumente erfolgt die Vergabe nach der Höhe des Gebotes und unter Berücksichtigung des eingereichten Bebauungsvorschlages/Gestaltungskonzeptes. Die Gewichtung beträgt je 50 %.

 

Hinweise: Die Möglichkeit zur Abgabe eines Kaufangebotes ist seitens der Stadt Lüdenscheid unverbindlich, d. h. es handelt sich nicht um eine Ausschreibung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Die Stadt Lüdenscheid behält sich die volle Entscheidungsfreiheit über die Grundstücksvergabe vor.

 

Verkauf: Der Verkauf des Grundstücks bedarf noch der Zustimmung des Rates der Stadt Lüdenscheid. Es besteht seitens der Stadt Lüdenscheid keine Verpflichtung, das Grundstück an einen Interessenten zu verkaufen. 

 

Erschließung: Erschließungskosten nach Baugesetzbuch fallen für die Parkstraße nicht mehr an.

 

Baurecht: Bebauungsplan Nr. 568 „Hintere Parkstraße“, 3. Änderung

wesentliche Festsetzungen:

  • Allgemeines Wohngebiet
  • Einzelhaus mit zwei Vollgeschossen
  • GRZ von 0,25
  • Satteldach

 

detaillierte Informationen: 

https://www.o-sp.de/luedenscheid/plan?32348

 

Bitte beachten Sie auch die anliegende Grünsatzung der Stadt Lüdenscheid vom 29.09.2023.

 

Bebauung: Der Erwerber wird verpflichtet, das Bauvorhaben innerhalb bestimmter Fristen (ca. 2 Jahre) fertig zu stellen und Klimaschutzbedingungen einzuhalten, im Wesentlichen: 

  • Bau eines Passivhauses oder eines Energieeffizienzhauses mit dem Standard 40 oder besser
  • Errichtung einer Photovoltaikanlage
  • Begrünung der verbleibenden Dachflächen
  • Brauchwassernutzung mindestens für Toilettenanlagen und Umlagebewässerung

Verbot von Schottergärten